§ 88 Enteignung aus zwingenden städtebaulichen Gründen
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 10
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Nach Gewicht
- VGH Baden-Württemberg, 24.03.2011 – 5 S 163/09Zitiert von 5
- VGH Baden-Württemberg, 08.07.2010 – 5 S 3092/08Zitiert von 9
- BVerfG, 24.03.1987 – 1 BvR 1046/85Enteignung zugunsten eines privatrechtlich organisierten Unternehmens mit einem sich nur als mittelbare Folge der Unternehmertätigkeit ergebenden Nutzen für das Allgemeinwohl; Anforderungen an ein eine solche Enteignung zulassendes Gesetz (Boxberg-Urteil)Zitiert von 28
- OVG NRW, 03.11.2022 – 7 D 302/20.NE
- OVG NRW, 20.11.2015 – 7 D 70/14.NEZitiert von 9
- OVG NRW, 12.11.2015 – 7 D 67/14.NEZitiert von 3
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 12.11.2015 – 7 D 66/14.NEZitiert von 6
- OVG NRW, 12.11.2015 – 7 D 76/14.NEZitiert von 3
- OVG NRW, 28.08.2008 – 7 D 30/07.NEZitiert von 15
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 88 BauGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Wird die Enteignung eines Grundstücks von der Gemeinde zu den in § 85 Absatz 1 Nummer 1 und 2 bezeichneten Zwecken aus zwingenden städtebaulichen Gründen beantragt, so genügt anstelle des § 87 Absatz 2 der Nachweis, dass die Gemeinde sich ernsthaft um den freihändigen Erwerb dieses Grundstücks zu angemessenen Bedingungen vergeblich bemüht hat. Satz 1 ist entsprechend anzuwenden, wenn die Enteignung eines im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücks zugunsten der Gemeinde oder eines Sanierungsträgers beantragt wird.