§ 140 Vorbereitung
Stand: 10.06.2019
Die Vorbereitung der Sanierung ist Aufgabe der Gemeinde; sie umfasst
Wird zitiert von 47 Entscheidungen zu § 140 BauGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VGH Baden-Württemberg, 08.07.2010 – 5 S 3092/08Zitiert von 9
- BVerwG, 24.05.2006 – 4 C 9.04Zitiert von 42
- OVG NRW, 20.11.2015 – 7 D 70/14.NEZitiert von 9
- OVG NRW, 12.11.2015 – 7 D 76/14.NEZitiert von 3
- OVG NRW, 12.11.2015 – 7 D 66/14.NEZitiert von 7
- OVG NRW, 12.11.2015 – 7 D 67/14.NEZitiert von 3
Zuletzt entschieden
- VG Berlin, 02.12.2025 – 19 K 316.19
- BVerwG, 25.03.2025 – 4 C 1.24Erhebung eines sanierungsrechtlichen AusgleichsbetragsZitiert von 3
- OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2025 – 2 L 42/24Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 140 BauGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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08.12.1986 Ausfertigung
§ 140 geändert und eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I 2191)
BGBl. 1986 I S. 2191
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.