Gesetze / Baugesetzbuch

BauGB

§ 124 Erschließungspflicht nach abgelehntem Vertragsangebot

Stand: 10.06.2019

VerwaltungsrechtBund165 Entscheidungen

Hat die Gemeinde einen Bebauungsplan im Sinne des § 30 Absatz 1 erlassen und lehnt sie das zumutbare Angebot zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrags über die Erschließung ab, ist sie verpflichtet, die Erschließung selbst durchzuführen.

§ 123 § 125