§ 125 Bindung an den Bebauungsplan
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BBauG/125#abs-1 (1) Die Herstellung der Erschließungsanlagen im Sinne des § 127 Absatz 2 setzt einen Bebauungsplan voraus.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BBauG/125#abs-2 (2) Liegt ein Bebauungsplan nicht vor, so dürfen diese Anlagen nur hergestellt werden, wenn sie den in § 1 Absatz 4 bis 7 bezeichneten Anforderungen entsprechen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BBauG/125#abs-3 (3) Die Rechtmäßigkeit der Herstellung von Erschließungsanlagen wird durch Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht berührt, wenn die Abweichungen mit den Grundzügen der Planung vereinbar sind und
Wird zitiert von 352 Entscheidungen zu § 125 BauGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VGH Baden-Württemberg, 21.06.2017 – 2 S 1946/16Zitiert von 15
- VG Stuttgart, 30.06.2004 – 2 K 4631/02Zitiert von 2
- VG Stuttgart, 26.09.2007 – 2 K 2305/07Zitiert von 1
- VG Sigmaringen, 24.05.2016 – 3 K 188/13
- VG Stuttgart, 21.08.2008 – 2 K 2977/07Zitiert von 2
- VG Stuttgart, 09.06.2021 – 15 K 11466/17
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 07.08.2026 – 15 A 887/24
- OVG NRW, 29.05.2026 – 15 A 1813/23
- OVG NRW, 20.05.2026 – 15 A 1801/23
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 125 BauGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.