Gesetze / Filmförderungsgesetz
FFG§ 53 Abtretung und Verpfändung
Stand: 01.01.2025
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FFG%202025/53#abs-1 (1) Ansprüche auf Gewährung oder Auszahlung von Fördermitteln sind zum Zweck der Zwischenfinanzierung der jeweils geförderten Maßnahme an Banken oder sonstige Kreditinstitute abtretbar oder verpfändbar.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FFG%202025/53#abs-2 (2) Darüber hinaus ist die Übertragung von Ansprüchen auf Förderung nur zulässig, wenn ein berechtigter Grund für die Übertragung vorliegt und der Förderzweck der Maßnahme hierdurch nicht gefährdet wird.
Wird zitiert von 27 Entscheidungen zu § 53 FFG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 23.02.2011 – 6 C 30/10Filmförderungsgesetz: Vereinbarkeit der Filmabgabe mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine Sonderabgabe Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 23.02.2011 – 6 C 30.10
- BVerwG, 23.02.2011 – 6 C 22/10Heranziehung von Kinobetreibern zur Filmabgabe durch die Filmförderanstalt des BundesZitiert von 4
- BVerwG, 23.02.2011 – 6 C 23/10Vereinbarkeit der Erhebung der Filmabgabe nach dem Filmförderungsgesetz mit dem Grundgesetz Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 23.02.2011 – 6 C 24/10Filmförderungsgesetz: Vereinbarkeit der Filmabgabe für Filmtheater mit Verfassungsrecht Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 23.02.2011 – 6 C 25/10Vereinbarkeit der Filmabgabe nach dem Filmförderungsgesetz mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine Sonderabgabe Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 23.02.2011 – 6 C 26.10Zitiert von 1
- BVerwG, 23.02.2011 – 6 C 29.10
- BVerwG, 23.02.2011 – 6 C 24.10Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 53 FFG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.