Gesetze / Filmförderungsgesetz
FFG§ 8 Vorsitz
Stand: 01.01.2025
Der Verwaltungsrat wählt aus seiner Mitte eine Person, die den Vorsitz innehat, und eine Person, die den stellvertretenden Vorsitz innehat. Der Vorsitz und die Stellvertretung müssen insgesamt geschlechtergerecht besetzt sein.
Wird zitiert von 18 Entscheidungen zu § 8 FFG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 23.02.2011 – 6 C 22.10Zitiert von 32
- BVerwG, 23.02.2011 – 6 C 23.10Zitiert von 1
- BVerwG, 23.02.2011 – 6 C 24.10Zitiert von 1
- BVerwG, 23.02.2011 – 6 C 25.10Zitiert von 1
- BVerwG, 23.02.2011 – 6 C 26.10Zitiert von 1
- BVerwG, 23.02.2011 – 6 C 27.10
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 8 FFG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.