Gesetze / Bundesausbildungsförderungsgesetz
BAföG§ 10 Alter
Stand: 22.07.2022
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BAf%C3%B6G/10#abs-1 (1) (weggefallen)
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BAf%C3%B6G/10#abs-2 (2) (weggefallen)
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BAf%C3%B6G/10#abs-3 (3) Ausbildungsförderung wird nicht geleistet, wenn Auszubildende bei Beginn des Ausbildungsabschnitts, für den sie Ausbildungsförderung beantragen, das 45. Lebensjahr vollendet haben. Satz 1 gilt nicht, wenn
Satz 2 Nummer 1, 1b, 3 und 4 gilt nur, wenn der Auszubildende die Ausbildung unverzüglich nach Erreichen der Zugangsvoraussetzungen, dem Wegfall der Hinderungsgründe oder dem Eintritt einer Bedürftigkeit infolge einschneidender Veränderungen seiner persönlichen Verhältnisse aufnimmt.
Wird zitiert von 178 Entscheidungen zu § 10 BAföG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Sigmaringen, 24.02.2016 – 1 K 2584/15Zitiert von 4
- VG Stuttgart, 29.11.2016 – 11 K 3700/16
- BVerwG, 10.12.2021 – 5 C 8/20Ausbildungsförderung bei Überschreiten des RentenaltersZitiert von 6
- VG Hamburg, 17.02.2014 – 2 K 1494/12Zitiert von 2
- VGH Hessen, 23.06.2025 – 10 A 1092/22.Z
- OVG Hamburg, 23.06.2020 – 4 Bf 173/16
Zuletzt entschieden
- LSG NRW, 05.03.2026 – L 7 AS 143/26 B ER
- VG Cottbus, 14.04.2025 – VG 4 K 52/21
- VG München, 19.03.2025 – M 15 E 24.6992
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 10 BAföG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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15.07.2022 Ausfertigung
§ 10 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2022 (BGBl. I 1150)
BGBl. 2022 I S. 1150
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08.07.2019 Ausfertigung
§ 10 geändert durch Artikel 3 1. 8. 2021 des Gesetzes vom 8. Juli 2019 (BGBl. I 1048)
BGBl. 2019 I S. 1048
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08.04.2019 Ausfertigung
§ 10 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. April 2019 (BGBl. I 418)
BGBl. 2019 I S. 418
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.