§ 10
Stand: 10.06.2019
Durch Rechtsverordnung können Ausnahmen von den Vorschriften der §§ 3 bis 7 und 9 zugelassen werden, soweit wegen der Menge oder Beschaffenheit der Kernbrennstoffe oder wegen bestimmter Schutzmaßnahmen oder Schutzeinrichtungen nicht mit Schäden infolge einer sich selbst tragenden Kettenreaktion oder infolge der Wirkung ionisierender Strahlen zu rechnen ist und soweit die in § 1 Nr. 3 und 4 bezeichneten Zwecke nicht entgegenstehen. Für radioaktive Abfälle können durch Rechtsverordnung nach § 11 Abs. 1 Nr. 6 Ausnahmen von den Vorschriften des § 3 getroffen werden.
Wird zitiert von 8 Entscheidungen zu § 10 AtG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BAG, 18.11.2003 – 9 AZR 270/03Zitiert von 7
- LSG NRW, 01.06.2005 – L 12 AL 221/04Zitiert von 1
- LAG Düsseldorf, 26.06.2013 – 12 Sa 103/13Zitiert von 2
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.09.2005 – 4 Sa 444/05
- BSG, 26.06.2007 – B 1 KR 34/06 RRentenversicherung: Kein Leistungsausschluss von Rehabilitationsleistungen nach § 12 Abs. 1 Nr. 4a SGB VI bei Bezug von aufgestocktem Altersteilzeitentgelt Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 92
- BAG, 21.11.2006 – 9 AZR 623/05Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- VGH Hessen, 08.12.2020 – 6 B 2637/20Zitiert von 3
- LAG Düsseldorf, 02.11.2009 – 14 Sa 811/09Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 10 AtG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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11.07.2018 Ausfertigung
§ 10 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juli 2018 (BGBl. I 1124)
BGBl. 2018 I S. 1124
BGBl. 2018 I S. 1124 Gesetzgebungsmaterialien
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27.06.2017 Ausfertigung
§ 10 eingefügt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 27. Juni 2017 (BGBl. I 1966)
BGBl. 2017 I S. 1966
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06.04.1998 Ausfertigung
§ 10 eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. April 1998 (BGBl. I 694)
BGBl. 1998 I S. 694
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.