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Artikel 3 · BT-Drs. 18/11241 · S. 452
Zu Artikel 3 (Änderung des Atomgesetzes)
Zu Artikel 3 (Änderung des Atomgesetzes) Zu Nummer 1 Die Aufnahme der Definition des Umgangs, die identisch mit der nach § 4 Absatz 39 des Strahlenschutzgesetzes ist, stellt das einheitliche Verständnis dieses sowohl für das Atom- als auch für das Strahlenschutzrecht wesentli- chen Begriffs sicher. Zu Nummer 2 Die Streichung des letzten Halbsatzes des § 2a Absatz 1 Satz 2 AtG trägt dem Umstand Rechnung, dass der Halb- satz solche Fälle betraf, für die eine Genehmigung nach bisherigen der Strahlenschutzverordnung erforderlich war. Diese Fälle sind nunmehr durch die entsprechende Regelung in § 181 des Strahlenschutzgesetzes erfasst. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 453 – Drucksache 18/11241 Zu Nummer 3 Weil derjenige, der einer Genehmigung zur Beförderung von Kernbrennstoffen bedarf, nach dem Strahlenschutz- gesetz nunmehr Strahlenschutzverantwortlicher ist und gegebenenfalls Strahlenschutzbeauftragte zu bestellen hat, wird die Regelung in § 4 Absatz 2 Nummer 1 des Atomgesetzes um ein Fachkunde-Erfordernis ergänzt. Ähnliche Fachkunde-Erfordernisse enthalten § 6 Absatz 2 Nummer 1, § 7 Absatz 2 Nummer 1 und § 9 Absatz 2 Nummer 1 des Atomgesetzes. Wer einer Genehmigung nach den §§ 6, 7 oder 9 des Atomgesetzes bedarf ist schon nach geltendem Recht Strahlenschutz-verantwortlicher (§ 31 Absatz 1 Satz 1 der bisherigen Strahlenschutzver- ordnung). Zu Nummer 4 Mit den in § 9a Absatz 1 Satz 1 des Atomgesetzes genannten „Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen“ sind diejenigen Anlagen erfasst, die als „Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung“ nach § 5 Absatz 2 des Strahlenschutzgesetzes definiert sind, da beim Betrieb von Röntgeneinrichtungen oder Störstrahlern keine radio- aktiven Reststoffe anfallen. Die Änderung ist vor d
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 13.031 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 18/11241, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 1.741.069–1.754.100 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 15eb03ecb3ee2b3e….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP