Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 13/8641 · S. 10
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1 Zu Nummer 1 (§ 2) Die Änderungen des § 2 verfolgen das Ziel, durch Leichter handhabbare Kriterien praktikable Zuord- nungen zu den Kategorien „Kernbrennstoffe" und „sonstige radioaktive Stoffe" zu ermöglichen und da- mit mehr Rechtssicherheit zu schaffen. Zugleich wird der Kernbrennstoffbegriff umfassender als bisher auf Gesetzesebene geregelt und den international übli- chen Abgrenzungen, insbesondere denen des EURA- TOM-Vertrags, angeglichen. Dies trägt zu der gerade im grenzüberschreitenden Verkehr erforderlichen Harmonisierung bei. a) Der bisherige Buchstabe b, der Uran 233 in reiner Form in den Katalog der Kernbrennstoffe ein- reihte, wird gestrichen. Dadurch werden die bis- herigen Buchstaben c bis e die neuen b bis d. Die Änderung im neuen Buchstaben b ist lediglich eine redaktionelle Richtigstellung. Die Formulie - rung für die Definition von „angereichertem Uran" Deutscher Bundestag - 13. Wahlperiode Drucksache 13/8641 in § 2 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 stellt klar, daß auch die reinen Isotope Uran 235 und Uran 233 sowie Mi- schungen davon Kernbrennstoffe im Sinne des neuen Buchstaben b sind. Dabei wird der Begriff der Menge synonym mit dem Begriff der Masse gebraucht, was für die Verwendung des Begriffes Menge in anderen Bestimmungen des Atomgeset- zes gilt (z. B. in § 10 und Anlage 2). Der neu gefaßte Buchstabe c enthält den Grund- satz, daß jeder Stoff, in dem ein oder mehrere der in den Buchstaben a und b genannten Stoffe ent- halten sind, Kernbrennstoff ist. Mit dem Bezug auf Buchstabe b wird allein auf angereiche rtes Uran abgestellt und nicht generell auf die Uranisotope Uran 235 und Uran 233. „Ausgangsstoffe" und „Erze" im Sinne der Begriffserläuterungen in Artikel 197 EURATOM-Vertrag sind auch nach diesem Gesetz keine „besonderen spaltbaren Stoff
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 49.196 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 13/8641 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 13/8641, 13. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 37.208–86.404 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.14) +D1D2D3 · Prüfwert 7c217795cab14aed….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP