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Artikel 1 · BT-Drs. 18/6185 · S. 31

Zu Artikel 1 (Änderung des Asylverfahrensgesetzes)

Zu Artikel 1     (Änderung des Asylverfahrensgesetzes)

Zu Nummer 1
Mit der Änderung der Überschrift wird die neue Rolle des Gesetzes verdeutlich. Die Einführung des Gesetzes
hatte eine auf Dauer angelegte Regelung des Asylverfahrens zum Ziel. Es regelte lediglich das Verfahren zur
Zuerkennung des Asyls nach Artikel 16 Absatz 2 a.F. des Grundgesetzes. Seitdem hat sich der Inhalt und damit
auch der Charakter des Gesetzes stark gewandelt. Das Gesetz enthält nicht mehr nur verfahrenstechnische Rege-
lungen, sondern mit den Vorschriften zur Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft und des subsidiären Schutzes
eigene materielle Vorgaben für den Schutz von in ihrer Heimat verfolgten Ausländern. Die Trennung von mate-
riellen Vorgaben und verfahrensmäßiger Umsetzung wird also nicht mehr aufrechterhalten. Mit den in diesem
Gesetz enthaltenen Änderungen werden zudem zahlreiche Bereiche geregelt, die das Asylverfahren selbst nicht
unmittelbar betreffen. Um diesem gewandelten Charakter des Gesetzes von einer ausschließlichen Verfahrensre-
gelung zu dem zentralen Regelwerk im Bereich des Flüchtlingsschutzes Rechnung zu tragen, sollte der Verweis
auf das Verfahren in der Überschrift gestrichen werden und in Zukunft vom „Asylgesetz“ gesprochen werden.
Drucksache 18/6185                                   – 32 –             Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode



Zu Nummer 2
Die Änderungen in der Inhaltsübersicht zeichnen die Änderungen im Regelungstext nach.

Zu Nummer 3
Da der Aufenthalt eines Ausländers in der Regel mit der Entscheidung über den Asylantrag nicht unmittelbar
endet, ist es erforderlich, dass das Bundesamt die Verfahrensakten für einen aufbewahrt. Dies ist notwendig, um
Rückfragen der Ausländerbehörden beantworten zu können, insbesondere aber, um im Falle eines Folgean

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 51.058 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/6185, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 113.725–164.783 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert c280f9beac04bf64….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP