§ 83a Unterrichtung der Ausländerbehörde
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 51
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Nach Gewicht
- VG Düsseldorf, 25.04.2024 – 28 L 714/24.AErfolgloser Eilantrag gegen die Ablehnung eines Asylfolgeantrags als unzulässig KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 46
- VG Düsseldorf, 17.04.2024 – 4 L 784/24.AEinstweiliger Rechtsschutz gegen die Ablehnung eines Asylfolgeantrags als unzulässig nach § 71 Abs. 5 AsylG KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 40
- VG Köln, 29.04.2026 – 22 L 985/26.A
- VG Köln, 23.04.2026 – 22 L 225/26.A
- VG Düsseldorf, 20.03.2026 – 16 L 788/26.A
- VG Köln, 18.03.2026 – 22 L 568/26.AZitiert von 2
Zuletzt entschieden
- VG Köln, 03.03.2026 – 22 L 378/26.A
- VG Köln, 05.12.2025 – 22 L 3176/25.A
- VG Hannover, 16.09.2025 – 5 B 4063/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 83a AsylG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Das Gericht darf der Ausländerbehörde das Ergebnis eines Verfahrens formlos mitteilen. Das Gericht hat der Ausländerbehörde das Ergebnis mitzuteilen, wenn das Verfahren die Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsandrohung oder einer Abschiebungsanordnung nach diesem Gesetz zum Gegenstand hat.