Gesetze / Gesetz über Arbeitnehmererfindungen
ArbnErfG§ 2 Erfindungen
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 14
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- LG Düsseldorf, 20.12.2005 – 4a O 502/04
- BAG, 30.07.2008 – 10 AZR 459/07Zitiert von 6
- OLG Düsseldorf, 09.08.2007 – I-2 U 44/06
- BGH, 12.04.2011 – X ZR 72/10Fehlende schriftliche Erfindungsmeldung des Diensterfinders: Ingangsetzen der Inanspruchnahmefrist durch Dokumentation der Kenntnis des Arbeitgebers von der Diensterfindung - InitialideeZitiert von 6
- BAG, 20.01.2004 – 9 AZR 393/03Betriebliches Vorschlagswesen: Überprüfbarkeit der Beschlüsse einer paritätischen Kommission; kein Prämienanspruch bei einem Verbesserungsvorschlag im Rahmen der vertraglichen Dienstpflicht KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 36
- BAG, 20.01.2004 – 9 AZR 23/03Zitiert von 7
Zuletzt entschieden
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.12.2010 – 8 Sa 252/10Zitiert von 2
- LAG Hessen, 02.08.2010 – 7 Ta 203/10
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.09.2004 – 10 Sa 126/04Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2 ArbnErfG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Erfindungen im Sinne dieses Gesetzes sind nur Erfindungen, die patent- oder gebrauchsmusterfähig sind.