Gesetze / Gesetz über Arbeitnehmererfindungen

ArbnErfG

§ 3 Technische Verbesserungsvorschläge

Stand: 10.06.2019

Bund9 Entscheidungen

Technische Verbesserungsvorschläge im Sinne dieses Gesetzes sind Vorschläge für sonstige technische Neuerungen, die nicht patent- oder gebrauchsmusterfähig sind.

§ 2 § 4