Gesetze / Gesetz über Arbeitnehmererfindungen
ArbnErfG§ 3 Technische Verbesserungsvorschläge
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 9
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BVerfG, 24.04.1998 – 1 BvR 587/88Zitiert von 3
- BGH, 18.05.2010 – X ZR 79/07Recht des Erfinders an der Erfindung unabhängig von der Schutzfähigkeit der Lehre; Bereicherungsanspruch des Erfinders gegen Patentanmelder - SteuervorrichtungZitiert von 4
- BGH, 24.10.2000 – X ZR 72/98
- BAG, 18.11.2003 – 9 AZR 173/03Zitiert von 3
- BSG, 26.03.1998 – B 12 KR 17/97 RZitiert von 13
- BAG, 12.03.1997 – 5 AZR 669/95Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.12.2010 – 8 Sa 252/10Zitiert von 2
- AG Viersen, 13.06.2008 – 23 C 340/06
- LAG Hamm, 18.09.2003 – 2 Ta 209/03
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 3 ArbnErfG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Technische Verbesserungsvorschläge im Sinne dieses Gesetzes sind Vorschläge für sonstige technische Neuerungen, die nicht patent- oder gebrauchsmusterfähig sind.