Gesetze / Arbeitsgerichtsgesetz
ArbGG§ 70 (weggefallen)
Stand: 15.02.2022
Für § 70 ArbGG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 13 Entscheidungen zu § 70 ArbGG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 08.03.2010 – 6 PB 47.09Zitiert von 2
- BVerwG, 08.03.2010 – 6 PB 47/09Einstellungsbeschluss des Oberverwaltungsgerichts; Erledigung der Hauptsache; übereinstimmende Erledigungserklärungen; Nichtzulassungsbeschwerde
- BAG, 28.02.2003 – 1 AZB 53/02Arbeitsgerichtliche Zwangsvollstreckung: Anforderungen an die Bestimmtheit eines Unterlassungsvergleichs mit Ausnahmeregelungen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 60
- BAG, 22.01.2003 – 9 AZB 7/03Zitiert von 9
- BAG, 29.08.2001 – 5 AZB 32/00Zitiert von 14
- BAG, 24.05.2000 – 5 AZB 66/99Zitiert von 12
Zuletzt entschieden
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.07.2004 – 4 Ta 144/04
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.06.2004 – 4 Sa 220/04
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2004 – 2 Ta 40/04
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 70 ArbGG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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27.07.2001 Ausfertigung
§ 70 geändert und eingefügt und aufgehoben durch Artikel 30 des Gesetzes vom 27. Juli 2001 (BGBl. I 1887)
BGBl. 2001 I S. 1887
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.