§ 306
Stand: 10.06.2019
(weggefallen)
Wird zitiert von 52 Entscheidungen zu § 306 AktG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Karlsruhe, 21.01.2011 – 12 W 77/08 (13)
- BVerfG, 23.08.2000 – 1 BvR 68/95Aktienrecht: Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde gegen die übertragende Auflösung einer Aktiengesellschaft Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 26
- OLG Düsseldorf, 07.03.2005 – I-19 W 1/04 AktE
- BGH, 29.09.2015 – II ZB 23/14Spruchverfahren zur gerichtlichen Nachprüfung einer Barabfindung für Minderheitsaktionäre bei Übertragung der Aktien auf einen Hauptaktionär: Beschwerdebefugnis des gemeinsamen Vertreters der Antragsberechtigten; Grundlagen für die Schätzung des UnternehmenswertesZitiert von 79
- LG Dortmund, 18.11.2000 – 20 AktE 8/94Zitiert von 2
- BVerfG, 27.01.1999 – 1 BvR 1805/94Zitiert von 7
Zuletzt entschieden
- OLG Karlsruhe, 23.07.2015 – 12a W 4/15Zitiert von 9
- OLG Frankfurt am Main, 18.12.2014 – 21 W 34/12Spruchverfahren nach Gewinnabführungsvertrag: Maßstab für die rückwirkende Anwendung eines neuen Bewertungsstandards bei der Bestimmung von Barabfindung und Ausgleich Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 19
- LG Düsseldorf, 03.09.2014 – 33 O 55/07 [AktE]
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 306 AktG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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12.06.2003 Ausfertigung
§ 306 aufgehoben durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. Juni 2003 (BGBl. I 838)
BGBl. 2003 I S. 838
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28.10.1994 Ausfertigung
§ 306 aufgehoben und umnummeriert und eingefügt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 28. Oktober 1994 (BGBl. I 3210)
BGBl. 1994 I S. 3210
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25.10.1982 Ausfertigung
§ 306 aufgehoben und umnummeriert und neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. Oktober 1982 (BGBl. I 1425)
BGBl. 1982 I S. 1425
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