Gesetze / Aktiengesetz

AktG

§ 12 Stimmrecht

Stand: 15.12.2023

Bund2 Fassungen12 Entscheidungen

Jede Aktie gewährt das Stimmrecht. Nach den Vorschriften dieses Gesetzes können Mehrstimmrechtsaktien sowie Vorzugsaktien als Aktien ohne Stimmrecht ausgegeben werden.

§ 11 § 13