§ 12 Stimmrecht
Stand: 15.12.2023
Jede Aktie gewährt das Stimmrecht. Nach den Vorschriften dieses Gesetzes können Mehrstimmrechtsaktien sowie Vorzugsaktien als Aktien ohne Stimmrecht ausgegeben werden.
Wird zitiert von 15 Entscheidungen zu § 12 AktG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- FG Saarland, 16.06.2015 – 1 K 1109/13Zitiert von 1
- BGH, 28.07.2021 – 1 StR 519/20Steuerhinterziehung: Geltendmachung tatsächlich nicht einbehaltener Kapitalertragsteuer zur Steueranrechnung bzw. Steuererstattung gegenüber den Finanzbehörden auf der Grundlage von Cum-Ex-Leerverkaufsgeschäften; Einziehung von Taterträgen trotz eingetretener Zahlungsverjährung aus steuerlichen GründenZitiert von 38
- BFH, 10.05.2017 – I R 51/15Anerkennung einer körperschaftsteuerrechtlichen OrganschaftZitiert von 16
- BFH, 02.12.2015 – V R 25/13Organschaft mit Tochterpersonengesellschaft - teleologische ExtensionZitiert von 44
- BVerwG, 17.07.2009 – 5 C 33.07Bemessung der NS-Verfolgtenentschädigung für Aktienanteile nach der anteiligen Bemessungsgrundlage für Unternehmen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- LG Wiesbaden, 30.05.2023 – 6 KLs 1111 Js 18753/21, 6 KLs - 1111 Js 18753/21
Zuletzt entschieden
- LG Wiesbaden, 01.11.2022 – 6 Kls-1111 Js 27125/12
- OLG Frankfurt am Main, 02.03.2022 – 17 U 108/20Zitiert von 1
- LG Bonn, 01.06.2021 – 62 KLs - 213 Js 32/20 - 1/20
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 12 AktG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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11.12.2023 Ausfertigung
§ 12 neu gefasst durch Artikel 13 des Gesetzes vom 11. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 354)
BGBl. 2023 I Nr. 354
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27.04.1998 Ausfertigung
§ 12 Abs. 2 Satz 2 aufgehoben durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. April 1998 (BGBl. I 786)
BGBl. 1998 I S. 786
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
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