Gesetze / Aktiengesetz

AktG

§ 12 Stimmrecht

Stand: 15.12.2023

Bund2 Fassungen15 Entscheidungen

Jede Aktie gewährt das Stimmrecht. Nach den Vorschriften dieses Gesetzes können Mehrstimmrechtsaktien sowie Vorzugsaktien als Aktien ohne Stimmrecht ausgegeben werden.

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