Gesetze / Landesrecht Bayern / APOLmCh · GVBl. S. 651, BayRS 2125-1-3-U
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Staatlich geprüften Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker
32 Normen · Ausgangsfassung vom 05.09.2008 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Ausbildung und Prüfung
- § 2 Universitätsstudium
- § 3 Berufspraktische Ausbildung in der amtlichen Überwachung
- § 4 Bewerbungsverfahren
- § 5 Auswahlverfahren
- § 6 Prüfungsausschüsse
- § 7 Zuständiger Prüfungsausschuss
- § 8 Prüfer und Beisitzende
- § 9 Prüfungstermine
- § 10 Zulassung zu den Prüfungsabschnitten
- § 11 Mündliche Prüfungen
- § 12 Wissenschaftliche Abschlussarbeit
- § 13 Bewertung der Prüfungsleistungen
- § 14 Gesamtnoten
- § 15 Rücktritt, Versäumnis, Nachteilsausgleich
- § 16 Unlauteres Verhalten im Prüfungsverfahren
- § 17 Wiederholung, Freiversuch
- § 18 Zeugnisse, Befähigungsausweis, Akteneinsicht
- § 19 Erster Prüfungsabschnitt
- § 20 Zweiter Prüfungsabschnitt
- § 21 Dritter Prüfungsabschnitt
- § 22 Anrechnung von Prüfungen
- § 23 Anwendbarkeit des Bayerischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes
- § 24 Abschlüsse aus anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland
- § 25 Führen der Berufsbezeichnung
- § 26 Dienstleister
- § 27 Berufsbezeichnung bei Dienstleistungen
- § 28 Gleichstellung von Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und sonstigen Vertragsstaaten
- § 29 Sprachkenntnisse bei Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit
- § 30 Zuständigkeit
- § 31 Übergangsregelung
- § 32 Inkrafttreten
- Schlussformel
- Anlage 1 Leistungsnachweise
- Anlage 2 Prüfungsfächer und inhaltliche Schwerpunkte des Ersten Prüfungsabschnitts
- Anlage 3 Prüfungsfächer und inhaltliche Schwerpunkte des Zweiten Prüfungsabschnitts
- Anlage 4 Prüfungsfächer und inhaltliche Schwerpunkte des Dritten Prüfungsabschnitts
- Anlage 5 Muster eines Zeugnisses über den Ersten Prüfungsabschnitt
- Anlage 6 Muster eines Zeugnisses über den Zweiten Prüfungsabschnitt
- Anlage 7 Muster eines Zeugnisses über den Dritten Prüfungsabschnitt
- Anlage 8 Muster eines Ausweises über die Befähigung als Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin bzw. Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker
- Anlage 9 Muster eines Zeugnisses über die Gesamtnote der Prüfungsabschnitte nach § 14 Abs. 4
- Anlage 10 (aufgehoben)
- Anlage 11 (aufgehoben)
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
28.05.2021 Ausfertigung · Geändert durch Verordnung vom 28. Mai 2021 (GVBl. S. 328)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.