Gesetze / Landesrecht Bayern / APOLmCh · GVBl. S. 651, BayRS 2125-1-3-U

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Staatlich geprüften Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker

32 Normen · Ausgangsfassung vom 05.09.2008 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Ausbildung und Prüfung
  3. § 2 Universitätsstudium
  4. § 3 Berufspraktische Ausbildung in der amtlichen Überwachung
  5. § 4 Bewerbungsverfahren
  6. § 5 Auswahlverfahren
  7. § 6 Prüfungsausschüsse
  8. § 7 Zuständiger Prüfungsausschuss
  9. § 8 Prüfer und Beisitzende
  10. § 9 Prüfungstermine
  11. § 10 Zulassung zu den Prüfungsabschnitten
  12. § 11 Mündliche Prüfungen
  13. § 12 Wissenschaftliche Abschlussarbeit
  14. § 13 Bewertung der Prüfungsleistungen
  15. § 14 Gesamtnoten
  16. § 15 Rücktritt, Versäumnis, Nachteilsausgleich
  17. § 16 Unlauteres Verhalten im Prüfungsverfahren
  18. § 17 Wiederholung, Freiversuch
  19. § 18 Zeugnisse, Befähigungsausweis, Akteneinsicht
  20. § 19 Erster Prüfungsabschnitt
  21. § 20 Zweiter Prüfungsabschnitt
  22. § 21 Dritter Prüfungsabschnitt
  23. § 22 Anrechnung von Prüfungen
  24. § 23 Anwendbarkeit des Bayerischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes
  25. § 24 Abschlüsse aus anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland
  26. § 25 Führen der Berufsbezeichnung
  27. § 26 Dienstleister
  28. § 27 Berufsbezeichnung bei Dienstleistungen
  29. § 28 Gleichstellung von Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und sonstigen Vertragsstaaten
  30. § 29 Sprachkenntnisse bei Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit
  31. § 30 Zuständigkeit
  32. § 31 Übergangsregelung
  33. § 32 Inkrafttreten
  34. Schlussformel
  35. Anlage 1 Leistungsnachweise
  36. Anlage 2 Prüfungsfächer und inhaltliche Schwerpunkte des Ersten Prüfungsabschnitts
  37. Anlage 3 Prüfungsfächer und inhaltliche Schwerpunkte des Zweiten Prüfungsabschnitts
  38. Anlage 4 Prüfungsfächer und inhaltliche Schwerpunkte des Dritten Prüfungsabschnitts
  39. Anlage 5 Muster eines Zeugnisses über den Ersten Prüfungsabschnitt
  40. Anlage 6 Muster eines Zeugnisses über den Zweiten Prüfungsabschnitt
  41. Anlage 7 Muster eines Zeugnisses über den Dritten Prüfungsabschnitt
  42. Anlage 8 Muster eines Ausweises über die Befähigung als Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin bzw. Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker
  43. Anlage 9 Muster eines Zeugnisses über die Gesamtnote der Prüfungsabschnitte nach § 14 Abs. 4
  44. Anlage 10 (aufgehoben)
  45. Anlage 11 (aufgehoben)

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    28.05.2021 Ausfertigung · Geändert durch Verordnung vom 28. Mai 2021 (GVBl. S. 328)

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.