Gesetze / Landesrecht Bayern / APOLmCh · GVBl. S. 651, BayRS 2125-1-3-U
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Staatlich geprüften Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker
32 Normen · ausgefertigt 05.09.2008 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Ausbildung und Prüfung
- § 2 Universitätsstudium
- § 3 Berufspraktische Ausbildung in der amtlichen Überwachung
- § 4 Bewerbungsverfahren
- § 5 Auswahlverfahren
- § 6 Prüfungsausschüsse
- § 7 Zuständiger Prüfungsausschuss
- § 8 Prüfer und Beisitzende
- § 9 Prüfungstermine
- § 10 Zulassung zu den Prüfungsabschnitten
- § 11 Mündliche Prüfungen
- § 12 Wissenschaftliche Abschlussarbeit
- § 13 Bewertung der Prüfungsleistungen
- § 14 Gesamtnoten
- § 15 Rücktritt, Versäumnis, Nachteilsausgleich
- § 16 Unlauteres Verhalten im Prüfungsverfahren
- § 17 Wiederholung, Freiversuch
- § 18 Zeugnisse, Befähigungsausweis, Akteneinsicht
- § 19 Erster Prüfungsabschnitt
- § 20 Zweiter Prüfungsabschnitt
- § 21 Dritter Prüfungsabschnitt
- § 22 Anrechnung von Prüfungen
- § 23 Anwendbarkeit des Bayerischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes
- § 24 Abschlüsse aus anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland
- § 25 Führen der Berufsbezeichnung
- § 26 Dienstleister
- § 27 Berufsbezeichnung bei Dienstleistungen
- § 28 Gleichstellung von Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und sonstigen Vertragsstaaten
- § 29 Sprachkenntnisse bei Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit
- § 30 Zuständigkeit
- § 31 Übergangsregelung
- § 32 Inkrafttreten
- Schlussformel
- Anlage 1 Leistungsnachweise
- Anlage 2 Prüfungsfächer und inhaltliche Schwerpunkte des Ersten Prüfungsabschnitts
- Anlage 3 Prüfungsfächer und inhaltliche Schwerpunkte des Zweiten Prüfungsabschnitts
- Anlage 4 Prüfungsfächer und inhaltliche Schwerpunkte des Dritten Prüfungsabschnitts
- Anlage 5 Muster eines Zeugnisses über den Ersten Prüfungsabschnitt
- Anlage 6 Muster eines Zeugnisses über den Zweiten Prüfungsabschnitt
- Anlage 7 Muster eines Zeugnisses über den Dritten Prüfungsabschnitt
- Anlage 8 Muster eines Ausweises über die Befähigung als Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin bzw. Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker
- Anlage 9 Muster eines Zeugnisses über die Gesamtnote der Prüfungsabschnitte nach § 14 Abs. 4
- Anlage 10 (aufgehoben)
- Anlage 11 (aufgehoben)