Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Staatlich geprüften Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker
APOLmChAnlage 6 Muster eines Zeugnisses über den Zweiten Prüfungsabschnitt
Stand: 25.08.2026
Für Anlage 6 APOLmCh liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.