Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / APO-S I · GV. NRW. 2012 S. 488

Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I

48 Normen · ausgefertigt 02.11.2012 · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
  3. § 1 Aufnahme
  4. § 2 Dauer der Ausbildung
  5. § 3 Unterricht, individuelle Förderung
  6. § 4 Unterrichtsorganisation
  7. § 5 Unterricht und Prüfungen in der Herkunftssprache
  8. § 6 Leistungsbewertung, Klassenarbeiten, Nachteilsausgleich
  9. § 7 Zeugnisse, Lern- und Förderempfehlungen
  10. § 8 Information und Beratung
  11. § 9 Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung, Gemeinsames Lernen
  12. Abschnitt 2 Erprobungsstufe, Wechsel der Schulform oder des Bildungsgangs ab Klasse 7
  13. § 10 Gliederung und Dauer der Erprobungsstufe
  14. § 11 Wechsel der Schulform oder des Bildungsgangs während der Erprobungsstufe
  15. § 12 Ende der Erprobungsstufe
  16. § 13 Wechsel der Schulform oder des Bildungsgangs ab Klasse 7
  17. Abschnitt 3 Bestimmungen für den Unterricht in den Schulformen
  18. § 14 Hauptschule
  19. § 15 Realschule und Realschule in der Aufbauform
  20. § 16 Realschule mit Hauptschulbildungsgang ab Klasse 7
  21. § 17 Gymnasium
  22. § 18 (weggefallen)
  23. § 19 Gesamtschule
  24. § 20 Sekundarschule
  25. Abschnitt 4 Versetzungsbestimmungen
  26. § 21 Allgemeine Versetzungsbestimmungen, Vorversetzung, Profilklassen, Wiederholung,Rücktritt, Auslandsaufenthalt
  27. § 22 Allgemeine Versetzungsanforderungen
  28. § 23 Nachprüfung
  29. § 24 Freiwillige Wiederholung der Klassen 9 und 10 zum Erwerb einer Berechtigung oder eines Abschlusses
  30. § 25 Besondere Versetzungsbestimmungen für die Hauptschule
  31. § 26 Besondere Versetzungsbestimmungen für die Realschule
  32. § 27 Besondere Versetzungsbestimmungen für das Gymnasium
  33. § 28 Besondere Versetzungsbestimmungen für die Gesamtschule
  34. § 29 Besondere Versetzungsbestimmungen für die Sekundarschule
  35. Abschnitt 5 Abschlussverfahren
  36. § 30 Allgemeine Bestimmungen
  37. § 31 Gliederung und Zeit der Prüfungen, Abschlusskonferenz
  38. § 32 Vornote, Prüfungsnote, Abschlussnote
  39. § 33 Schriftliche Prüfung
  40. § 34 Weiteres Verfahren
  41. § 35 Fachprüfungsausschüsse
  42. § 36 Mündliche Prüfung
  43. § 37 Erwerb des Abschlusses und der Berechtigung
  44. § 38 Erkrankung, Versäumnis, Täuschungsversuch
  45. § 39 Wiederholung der Klasse 10
  46. Abschnitt 6 Schulabschlüsse und Berechtigungen Schulabschlüsse und Berechtigungen
  47. § 40 Erster Schulabschluss
  48. § 41 Erweiterter Erster Schulabschluss
  49. § 42 Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)
  50. § 43 Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
  51. § 44 Nachprüfung zum Erwerb von Abschlüssen und Berechtigungen
  52. Abschnitt 7 Sicherungen von Schullaufbahnen und Schlussbestimmungen
  53. § 45 Besondere Bestimmungen für NRW-Sportschulen
  54. § 46 Besondere Bestimmungen für die Laborschule Bielefeld des LandesNordrhein-Westfalen, die PRIMUS-Schulen, die Schule für Circuskinderin Nordrhein-Westfalen und die schulische Bildung von Kindern ausFamilien beruflich Reisender“.
  55. § 47 (weggefallen)
  56. § 48 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  57. Schlussformel
  58. Anlage 1 Anlage 1
  59. Anlage 2 Anlage 2
  60. Anlage 3 Anlage 2a
  61. Anlage 4 Anlage 3a
  62. Anlage 5 Anlage 3b
  63. Anlage 6 Anlage 4
  64. Anlage 7 Anlage 5
  65. Anlage 8 Anlage 6
  66. Anlage 9 Anlage 7
  67. Anlage 10 Anlage 8
  68. Anlage 11 Anlage 9