Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I
APO-S ISchlussformel
Stand: 26.08.2026
Die Ministerin
für Schule und Weiterbildung
des Landes Nordrhein-Westfalen
Hinweis:
Artikel 2 der Verordnung vom 23. Juni 2019 (GV. NRW. S. 265):
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/APO-S%20I/schlussformel#abs-1 (1) Die Verordnung tritt am 1. August 2019 in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/APO-S%20I/schlussformel#abs-2 (2) Die Bestimmungen für das Gymnasium mit neunjährigem Bildungsgang finden erstmals auf die Schülerinnen und Schüler Anwendung, die im Schuljahr 2019/2020 die Klassen 5 und 6 eines Gymnasiums mit neunjährigem Bildungsgang besuchen. Abweichend davon findet Nummer 20 erstmals auf die Schülerinnen und Schüler Anwendung, die im Schuljahr 2019/2020 die Klasse 5 eines Gymnasiums mit neunjährigem Bildungsgang besuchen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/APO-S%20I/schlussformel#abs-3 (3) Die Nummern 14, 15, 18 und 19 finden erstmals auf die Schülerinnen und Schüler Anwendung, die im Schuljahr 2019/2020 die Klasse 5 einer Realschule, Gesamtschule oder Sekundarschule besuchen.
Hinweis:
Artikel 3 der Verordnung vom 28. Mai 2020 (GV. NRW. S. 394):
(1) Die Verordnung tritt am 1. August 2020 in Kraft.
(2) Artikel 1 Nummer 3 bis 7, 9, 11, 13, 16, 17, 19, 22, 24 und 26 sind erstmals auf die Schülerinnen und Schüler anzuwenden, die im Schuljahr 2020/2021 die Klasse 5 besuchen. Im Übrigen beenden die Schülerinnen und Schüler jeweils ihren Bildungsgang nach den bisherigen Vorschriften.
(3) Abweichend von Absatz 1 treten Artikel 1 Nummer 10, 12, 14, 15, 18, 21, 23 und 25 zum Schuljahr 2021/2022 in Kraft und sind erstmals auf die Schülerinnen und Schüler anzuwenden, die im Schuljahr 2021/2022 die Klasse 5 besuchen. Im Übrigen beenden die Schülerinnen und Schüler jeweils ihren Bildungsgang nach den bisherigen Vorschriften.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/APO-S%20I/schlussformel#abs-4 (4) Die Anlage 3d tritt mit Ablauf des Schuljahres 2024/2025 außer Kraft. Die Anlagen 1a, 2a, 3c, 4a, 7a, 8a und 9a treten mit Ablauf des Schuljahres 2025/2026 außer Kraft.