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§ 359 AO 1977 — Beteiligte

Abgabenordnung

Stand: 13.04.2025 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Beteiligte am Verfahren sind:

1.
wer den Einspruch eingelegt hat (Einspruchsführer),
2.
wer zum Verfahren hinzugezogen worden ist.