Gesetze / Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
ALG§ 93a Abschlag vom Rentenwert
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ALG/93a#abs-1 (1) Bei Beginn einer Rente wegen Erwerbsminderung vor dem 1. Januar 2004 wird der Abschlag vom allgemeinen Rentenwert nach § 23 Abs. 8 in Abhängigkeit vom Beginn der Rente in Höhe des Prozentsatzes nach Anlage 3 berücksichtigt. Für Renten wegen Todes gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass nicht auf den Rentenbeginn, sondern auf den auf den Todesmonat folgenden Kalendermonat abzustellen ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ALG/93a#abs-2 (2) Bei Versicherten, die eine vorzeitige Altersrente nach § 12 Abs. 1 nach Maßgabe von § 87b in Anspruch nehmen können, ist bei der Berechnung dieser Rente der Abschlag nach § 23 Abs. 8 unter Anwendung der in § 87b genannten Regelaltersgrenze zu ermitteln.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ALG/93a#abs-3 (3) Beginnt eine Rente wegen Erwerbsminderung vor 2024 oder sind bei einer Rente wegen Todes die Versicherten vor 2024 verstorben, tritt bei der Berechnung der Abschläge bei diesen Renten nach § 23 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 und 2 und bei der Berechnung der Verminderung der Abschläge nach § 23 Abs. 10 Satz 1 Nr. 1 an die Stelle des 65. Lebensjahres die folgende Altersgrenze:
| Rentenbeginn/Todeszeitpunkt | maßgebende Altersgrenze | ||
| Jahr | Monat | Jahre | Monate |
| vor 2012 | 63 | 0 | |
| 2012 | |||
| Januar | 63 | 1 | |
| Februar | 63 | 2 | |
| März | 63 | 3 | |
| April | 63 | 4 | |
| Mai | 63 | 5 | |
| Juni bis Dezember | 63 | 6 | |
| 2013 | 63 | 7 | |
| 2014 | 63 | 8 | |
| 2015 | 63 | 9 | |
| 2016 | 63 | 10 | |
| 2017 | 63 | 11 | |
| 2018 | 64 | 0 | |
| 2019 | 64 | 2 | |
| 2020 | 64 | 4 | |
| 2021 | 64 | 6 | |
| 2022 | 64 | 8 | |
| 2023 | 64 | 10. | |
An die Stelle des 62. Lebensjahres tritt bei der Berechnung der Verminderung der Abschläge nach § 23 Abs. 10 Satz 1 Nr. 1 in den in Satz 1 genannten Fällen jeweils die um 36 Kalendermonate geminderte Altersgrenze nach Satz 1. In den in Satz 1 genannten Fällen berechnen sich die Abschläge nach § 23 Abs. 8 Satz 4, wenn für insgesamt 35 Jahre Zeiten nach § 23 Abs. 8 Satz 2 Nr. 1 bis 3 zurückgelegt sind.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 93a ALG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BSG, 25.02.2010 – B 10 LW 3/09 RAlterssicherung der Landwirte - Rente wegen Erwerbsminderung - Inanspruchnahme vor Vollendung des 63. Lebensjahrs - Rentenminderung - VerfassungsmäßigkeitZitiert von 5
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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17.07.2017 Ausfertigung
§ 93a geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I 2509)
BGBl. 2017 I S. 2509
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20.04.2007 Ausfertigung
§ 93a umnummeriert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 20. April 2007 (BGBl. I 554)
BGBl. 2007 I S. 554
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21.03.2001 Ausfertigung
§ 93a geändert, Satz 3 aufgehoben durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. März 2001 (BGBl. I 403)
BGBl. 2001 I S. 403
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20.12.2000 Ausfertigung
§ 93a eingefügt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 20. Dezember 2000 (BGBl. I 1827)
BGBl. 2000 I S. 1827
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