Gesetze / Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
ALG§ 12 Vorzeitige Altersrente
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 14
Nach Gewicht
- BSG, 20.12.2012 – B 10 LW 2/11 RAlterssicherung der Landwirte - Altersrente eines Ehegatten eines Landwirtes - Unternehmensabgabe - MindestgrößeZitiert von 23
- BSG, 03.04.2019 – B 10 LW 5/18 B(Nichtzulassungsbeschwerde - Alterssicherung der Landwirte - Landwirtsehegattin - kein Anspruch auf vorzeitige Altersrente nach § 12 Abs 1 ALG bei Tod des Ehemanns vor Erreichen der materiell-rechtlichen Voraussetzungen - keine verfassungswidrige Benachteiligung - Schutzbereich von Art 6 Abs 1 GG)
- BSG, 13.10.2022 – B 2 U 5/22 RWahlanfechtungsklage - Gültigkeit der im Jahr 2017 in der Gruppe der Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte durchgeführten Wahl zur Vertreterversammlung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau - Beschränkung der wahlberechtigten Rentenbezieher auf die Gruppe derjenigen, die eine Rente aus der Unfallversicherung beziehen - Verfassungsmäßigkeit - Voraussetzung für die Berechtigung zur Einreichung von Vorschlagslisten für berufsständische Vereinigungen der Landwirtschaft sowie deren VerbändeZitiert von 1
- BSG, 13.10.2022 – B 2 U 6/22 RWahlanfechtungsklage - Sozialwahl in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung - kein Wahlrecht für Bezieher von Versichertenrenten aus der Alterssicherung der Landwirte ohne unfallrechtliche Verletztenrente oder Fortbestehen der Versicherung - kein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz
- BVerfG, 09.12.2003 – 1 BvR 558/99Einbeziehung der Ehegatten von Landwirten in die Versicherungspflicht der landwirtschaftlichen AlterssicherungZitiert von 55
- BSG, 16.03.2017 – B 10 LW 1/15 RNachholung einer Anhörung im zurückverwiesenen Berufungsverfahren - Verfassungsmäßigkeit der Pflicht zur HofabgabeZitiert von 16
Zuletzt entschieden
- LSG Hessen, 28.01.2022 – L 9 U 173/18Landwirtschaftliche Sozialversicherung - Sozialwahl 2017 - Vertreterversammlung - Gruppe der Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte - Auslegung des Begriffs der Rentenbezieher - Aktives und passives Wahlrecht - § 47 Abs. 3 Nr. 2 SGB IV - Ungültigkeit der Wahl KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 3
- LSG Hessen, 28.01.2022 – L 9 U 175/18Zitiert von 3
- LSG Hessen, 28.01.2022 – L 9 U 174/18Zitiert von 3
14 Entscheidungen zu § 12 ALG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 12 ALG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ALG/12#abs-1 (1) Landwirte können die Altersrente bis zu zehn Jahre vor Erreichen der Regelaltersgrenze vorzeitig in Anspruch nehmen, wenn die Voraussetzung des § 11 Absatz 1 Nummer 2 vorliegt und der Ehegatte bereits Anspruch auf eine Regelaltersrente oder vorzeitige Altersrente nach Absatz 2 hat oder gehabt hat.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ALG/12#abs-2 (2) Landwirte können die Altersrente frühestens ab Vollendung des 65. Lebensjahres vorzeitig in Anspruch nehmen, wenn die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist. Satz 1 gilt für mitarbeitende Familienangehörige entsprechend.