Gesetze / Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
ALG§ 68 Beitragshöhe
Stand: 10.06.2019
Der monatliche Beitrag für ein Kalenderjahr ergibt sich, indem der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung dieses Jahres, das der Ermittlung dieses Beitragssatzes zugrunde gelegte voraussichtliche Durchschnittsentgelt in der allgemeinen Rentenversicherung und der Wert 0,0346 miteinander vervielfältigt werden. Der Beitrag wird auf volle Euro aufgerundet. Er wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht. Für mitarbeitende Familienangehörige beträgt der Beitrag die Hälfte des Beitrags eines Landwirts.
Wird zitiert von 11 Entscheidungen zu § 68 ALG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LSG Hessen, 06.12.2021 – L 5 R 213/20Zitiert von 1
- BVerfG, 23.05.2018 – 1 BvR 97/14, 1 BvR 2392/14Zur Verfassungsmäßigkeit der Hofabgabeklausel (§ 11 Abs 1 Nr 3 ALG) - Verletzung der Eigentumsgarantie (Art 14 Abs 1 GG) wegen Unzumutbarkeit der Hofabgabeverpflichtung mangels einer Härtefallregelung nach Maßgabe der Entscheidungsgründe - zudem Verletzung von Art 6 Abs 1 GG iVm Art 3 Abs 2 GG durch Abhängigkeit des Rentenanspruchs eines Ehepartners von der Entscheidung des anderen Ehegatten über die HofabgabeZitiert von 49
- BVerfG, 13.09.2005 – 2 BvF 2/03Verfassungsmäßigkeit des Beitragssatzsicherungsgesetzes vom 23. Dezember 2002 (zur Reichweite der Zustimmungsbedürftigkeit nach Art. 84 Abs. 1 GG und zur verfassungsrechtlichen Beurteilung verordnungsändernder Gesetze)Zitiert von 244
- BSG, 25.02.2010 – B 10 LW 3/09 RAlterssicherung der Landwirte - Rente wegen Erwerbsminderung - Inanspruchnahme vor Vollendung des 63. Lebensjahrs - Rentenminderung - VerfassungsmäßigkeitZitiert von 5
- BSG, 30.06.1999 – B 10 LW 17/98 RZitiert von 5
- BSG, 25.11.1998 – B 10 LW 5/98 RZitiert von 2
Zuletzt entschieden
- LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2010 – L 2 LW 5/09Zitiert von 3
- LSG NRW, 06.08.2008 – L 8 LW 8/07
- BSG, 25.11.1998 – B 10 LW 10/97 RZitiert von 5
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 68 ALG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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20.04.2007 Ausfertigung
§ 68 neu gefasst durch Artikel 17 des Gesetzes vom 20. April 2007 (BGBl. I 554)
BGBl. 2007 I S. 554
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09.12.2004 Ausfertigung
§ 68 geändert durch Artikel 46 des Gesetzes vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I 3242)
BGBl. 2004 I S. 3242
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21.12.2000 Ausfertigung
§ 68 neu gefasst durch Artikel 48 des Gesetzes vom 21. Dezember 2000 (BGBl. I 1983)
BGBl. 2000 I S. 1983
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22.12.1999 Ausfertigung
§ 68 geändert und eingefügt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 22. Dezember 1999 (BGBl. I 2534)
BGBl. 1999 I S. 2534
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.