Art 267 (ex-Artikel 234 EGV)
Stand: 22.07.2026
Der Gerichtshof der Europäischen Union entscheidet im Wege der Vorabentscheidung
a) über die Auslegung der Verträge,
b) über die Gültigkeit und die Auslegung der Handlungen der Organe, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union,
Wird eine derartige Frage einem Gericht eines Mitgliedstaats gestellt und hält dieses Gericht eine Entscheidung darüber zum Erlass seines Urteils für erforderlich, so kann es diese Frage dem Gerichtshof zur Entscheidung vorlegen.
Wird eine derartige Frage in einem schwebenden Verfahren bei einem einzelstaatlichen Gericht gestellt, dessen Entscheidungen selbst nicht mehr mit Rechtsmitteln des innerstaatlichen Rechts angefochten werden können, so ist dieses Gericht zur Anrufung des Gerichtshofs verpflichtet.
Wird eine derartige Frage in einem schwebenden Verfahren, das eine inhaftierte Person betrifft, bei einem einzelstaatlichen Gericht gestellt, so entscheidet der Gerichtshof innerhalb kürzester Zeit.
Wird zitiert von 11.398 Entscheidungen zu Art 267 AEUV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- EuGH, 18.06.2024 – C-144/23Zitiert von 3
- EuGH, 05.06.2023 – C-204/21Vertragsverletzungsklage: Vereinbarkeit von Disziplinarregelungen für Richter und Veröffentlichungspflichten mit dem Unionsrecht Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 42
- EuGH, 15.04.2021 – C-561/19Zitiert von 4
- EuGH, 08.07.2021 – C-132/20
- EuGH, 23.11.2021 – C-564/19Vorabentscheidungsverfahren: Erklärung der Rechtswidrigkeit eines Ersuchens durch ein Höchstgericht und Disziplinarverfahren gegen den vorlegenden Richter Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 22
- EuGH, 26.06.2025 – C-486/25Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
- EuGH, 24.09.2026 – C-794/26Landwirtschaft: Vorliegen höherer Gewalt bei Kündigung von Mietverträgen infolge einer Gesetzesreform im Rahmen von ELER-Beihilfen; Voraussetzungen der Staatshaftung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- EuGH, 24.09.2026 – C-795/26Staatliche Beihilfen - Vergünstigungen für energieintensive Unternehmen - Unternehmen in Schwierigkeiten - Sonderverwaltung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- EuGH, 24.09.2026 – C-787/26Ehelicher Güterstand: Einbeziehung der Auseinandersetzung einer im Güterstand der Gütertrennung erworbenen unbeweglichen Sache Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 267 AEUV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.