Art 31 Gerechte und angemessene Arbeitsbedingungen
Stand: 22.07.2026
Wird zitiert von 25
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BVerwG, 20.07.2017 – 2 C 36/16Finanzielle Abgeltung unionsrechtswidriger Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten; Dienstvereinbarung mit dem PersonalratZitiert von 18
- BVerwG, 20.07.2017 – 2 C 31/16Finanzielle Abgeltung unionsrechtswidriger Zuvielarbeit von FeuerwehrbeamtenZitiert von 72
- BVerwG, 20.07.2017 – 2 C 44/16
- BVerwG, 20.07.2017 – 2 C 35/16Zitiert von 1
- BVerwG, 20.07.2017 – 2 C 41/16Zitiert von 2
- BVerwG, 20.07.2017 – 2 C 37/16
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 09.03.2026 – 6 A 1892/23
- LAG Köln, 12.12.2024 – 3 SLa 356/24Zitiert von 1
- LAG Köln, 11.01.2024 – 8 Sa 301/23Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 31 GRCh zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GRCh/31#abs-1 (1) Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf gesunde, sichere und würdige Arbeitsbedingungen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GRCh/31#abs-2 (2) Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit, auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten sowie auf bezahlten Jahresurlaub.