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Art 31 Gerechte und angemessene Arbeitsbedingungen

Stand: 22.07.2026

25 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GRCh/31#abs-1 (1) Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf gesunde, sichere und würdige Arbeitsbedingungen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GRCh/31#abs-2 (2) Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit, auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten sowie auf bezahlten Jahresurlaub.

Art 30 Art 32