Art 31 Gerechte und angemessene Arbeitsbedingungen
Stand: 22.07.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GRCh/31#abs-1 (1) Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf gesunde, sichere und würdige Arbeitsbedingungen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GRCh/31#abs-2 (2) Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit, auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten sowie auf bezahlten Jahresurlaub.
Wird zitiert von 239 Entscheidungen zu Art 31 GRCh →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BAG, 31.01.2023 – 9 AZR 244/20Urlaubsabgeltung - tarifvertragliche AusschlussfristZitiert von 10
- BAG, 31.01.2023 – 9 AZR 456/20 · Urlaubsabgeltung - VerjährungZitiert von 11
- BAG, 13.09.2022 – 1 ABR 22/21Initiativrecht des Betriebsrats - elektronische ZeiterfassungZitiert von 25
- BAG, 19.02.2019 – 9 AZR 423/16Verfall von Urlaub - Obliegenheiten des ArbeitgebersZitiert von 100
- BAG, 19.02.2019 – 9 AZR 278/16Urlaubsabgeltung - Verfall des gesetzlichen Mindesturlaubs - Mitwirkungsobliegenheiten des ArbeitgebersZitiert von 12
- BAG, 19.02.2019 – 9 AZR 541/15Verfall von Urlaub - Mitwirkungsobliegenheiten des ArbeitgebersZitiert von 123
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 09.03.2026 – 6 A 1892/23
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.01.2026 – OVG 10 B 5/24
- BAG, 04.12.2025 – 2 AZR 55/25Außerordentliche Kündigung - Anhörung des Arbeitnehmers - Urlaub - Kontaktaufnahme zur SachverhaltsermittlungZitiert von 4
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 31 GRCh zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.