Art 63 (ex-Artikel 56 EGV)
Stand: 22.07.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AEUV/63#abs-1 (1) Im Rahmen der Bestimmungen dieses Kapitels sind alle Beschränkungen des Kapitalverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen den Mitgliedstaaten und dritten Ländern verboten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AEUV/63#abs-2 (2) Im Rahmen der Bestimmungen dieses Kapitels sind alle Beschränkungen des Zahlungsverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen den Mitgliedstaaten und dritten Ländern verboten.
Wird zitiert von 436 Entscheidungen zu Art 63 AEUV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- EuGH, 10.02.2011 – C-436/08Zitiert von 54
- EuGH, 11.07.2024 – C-419/23
- EuGH, 14.09.2017 – C-628/15Zitiert von 10
- EuGH, 19.12.2018 – C-598/17
- EuGH, 09.12.2010 – C-384/09
- EuGH, 05.09.2019 – C-156/17
Zuletzt entschieden
- EuGH, 17.09.2026 – C-763/26Freier Kapitalverkehr: Voraussetzungen der Neutralisierung einer Beschränkung durch ein Doppelbesteuerungsabkommen bei steuerlich transparenten Investmentfonds Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BFH, 23.06.2026 – VIII R 38/23(Maßgeblichkeit der Festsetzungsverjährung für die Erteilung eines Freistellungsbescheids gemäß § 32 Abs. 5 Satz 6 KStG)
- EuGH, 18.06.2026 – C-503/26Freier Kapitalverkehr: Vereinbarkeit des Erfordernisses der Verlustberechnung einer gebietsfremden Gesellschaft nach den Vorschriften des Quellenstaats bei der Besteuerung von Dividenden Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 63 AEUV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.