Art 63 (ex-Artikel 56 EGV)
Stand: 22.07.2026
Wird zitiert von 401
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Nach Gewicht
- EuGH, 11.07.2024 – C-419/23
- EuGH, 14.09.2017 – C-628/15Zitiert von 9
- EuGH, 19.12.2018 – C-598/17
- EuGH, 09.12.2010 – C-384/09Zitiert von 9
- EuGH, 05.09.2019 – C-156/17
- EuGH, 26.02.2019 – C-135/17Freier Kapitalverkehr: Anwendung der Standstill-Klausel und Einbeziehung von Einkünften einer in einem Drittland ansässigen Zwischengesellschaft in die Steuerbemessungsgrundlage KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 38
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 63 AEUV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AEUV/63#abs-1 (1) Im Rahmen der Bestimmungen dieses Kapitels sind alle Beschränkungen des Kapitalverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen den Mitgliedstaaten und dritten Ländern verboten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AEUV/63#abs-2 (2) Im Rahmen der Bestimmungen dieses Kapitels sind alle Beschränkungen des Zahlungsverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen den Mitgliedstaaten und dritten Ländern verboten.