Art 268 (ex-Artikel 235 EGV)
Stand: 22.07.2026
Der Gerichtshof der Europäischen Union ist für Streitsachen über den in Artikel 340 Absätze 2 und 3 vorgesehenen Schadensersatz zuständig.
Wird zitiert von 205 Entscheidungen zu Art 268 AEUV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- EuG, 26.07.2023 – T-776/20Zitiert von 2
- EuG, 10.07.2014 – T-401/11Zitiert von 5
- EuGH, 16.12.2021 – C-54/20
- EuGH, 12.03.2026 – C-180/26
- EuG, 13.07.2022 – T-194/20Zitiert von 1
- EuGH, 10.09.2015 – C-417/14Zitiert von 15
Zuletzt entschieden
- EuGH, 03.09.2026 – C-145/24Außervertragliche Haftung der Union: Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs wegen eines rechtswidrigen Beihilfebeschlusses der Kommission Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
- EuG, 15.07.2026 – T-466/26Außervertragliche Haftung der Union: Voraussetzungen der Zinspflicht nach Nichtigerklärung eines Beschlusses über eine finanzielle Berichtigung im Rahmen des ELER Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- EuGH, 04.06.2026 – C-464/26
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 268 AEUV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.