Gesetze / Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz
VerkPBG§ 1 Geltungsdauer, Anwendungsbereich
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VerkPBG/1#abs-1 (1) Für die Planung des Baus und der Änderung von
in den Ländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie von
gelten die besonderen Vorschriften dieses Gesetzes bis zum Ablauf des 16. Dezember 2006. Zu den Verkehrswegen gehören auch die für den Betrieb von Verkehrswegen notwendigen Anlagen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VerkPBG/1#abs-2 (2) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bestimmt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Fernverkehrswege zwischen den in Absatz 1 Satz 1 genannten Ländern und den nächsten Knotenpunkten des Hauptfernverkehrsnetzes des übrigen Bundesgebietes im einzelnen.
Wird zitiert von 62 Entscheidungen zu § 1 VerkPBG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 22.01.2004 – 4 A 32.02Zitiert von 43
- BVerwG, 31.07.2012 – 4 A 7001/11, 4 A 7002/11, 4 A 7003/11, 4 A 7001/11, 4 A 7002/11, 4 A 7003/11Beteiligtenkreis im luftverkehrsrechtlichen Planfeststellungsverfahren; räumliche Reichweite der Umweltverträglichkeitsprüfung eines FlughafensZitiert von 54
- BVerwG, 22.01.2004 – 4 A 4.03Zitiert von 31
- BVerwG, 07.09.2023 – 7 A 8/21Planfeststellung für VDE 8.1 Planfeststellungsabschnitt 21 Altendorf - Hirschaid - StrullendorfZitiert von 2
- BVerwG, 10.09.2018 – 4 A 14/17Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts für Vorhaben nach § 1 VerkPBG (hier: verneint); Verweisung an das OVG Berlin-BrandenburgZitiert von 7
- BVerwG, 16.10.2014 – 7 VR 2.14Zitiert von 15
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 06.05.2026 – 9 VR 9.26Keine Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts für ein straßenaufsichtliches Einschreiten gegen planabweichende Bauausführung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VGH Hessen, 25.04.2024 – 4 C 751/24.T
- VGH Bayern, 07.09.2023 – 22 AS 23.40025Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1 VerkPBG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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31.08.2015 Ausfertigung
§ 1 geändert durch Artikel 464 des Gesetzes vom 31. August 2015 (BGBl. I 1474)
BGBl. I S. 1474
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29.10.2001 Ausfertigung
§ 1 geändert durch Artikel 238 des Gesetzes vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I 2785)
BGBl. 2001 I S. 2785
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.