Gesetze / Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz
VerkPBG§ 5 Verwaltungsgerichtsverfahren
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VerkPBG/5#abs-1 (1) Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet im ersten und letzten Rechtszug über sämtliche Streitigkeiten, die Planfeststellungsverfahren und Plangenehmigungsverfahren für Vorhaben nach § 1 dieses Gesetzes betreffen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VerkPBG/5#abs-2 (2) Die Anfechtungsklage gegen einen Planfeststellungsbeschluß und gegen eine Plangenehmigung hat keine aufschiebende Wirkung. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (§ 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann nur innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe des Planfeststellungsbeschlusses oder der Plangenehmigung gestellt werden. Treten später Tatsachen ein, die die Anordnung der aufschiebenden Wirkung rechtfertigen, so kann der durch den Planfeststellungsbeschluß oder die Plangenehmigung Beschwerte einen hierauf gestützten Antrag nach § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung innerhalb einer Frist von einem Monat stellen. Die Frist beginnt in dem Zeitpunkt, in dem der Beschwerte von den Tatsachen Kenntnis erlangt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VerkPBG/5#abs-3 (3) Der Kläger hat innerhalb einer Frist von sechs Wochen die Tatsachen, durch deren Berücksichtigung oder Nichtberücksichtigung im Verwaltungsverfahren er sich beschwert fühlt, anzugeben. § 87b Abs. 3 der Verwaltungsgerichtsordnung gilt entsprechend.
Wird zitiert von 202 Entscheidungen zu § 5 VerkPBG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 22.01.2004 – 4 A 32.02Zitiert von 38
- BVerwG, 22.01.2004 – 4 A 4.03Zitiert von 26
- VGH Bayern, 07.09.2023 – 22 AS 23.40025Zitiert von 1
- VGH Bayern, 07.09.2023 – 22 A 23.40026
- BVerwG, 10.09.2018 – 4 A 14/17Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts für Vorhaben nach § 1 VerkPBG (hier: verneint); Verweisung an das OVG Berlin-BrandenburgZitiert von 7
- BVerwG, 28.04.2016 – 4 A 2/15Lärm durch Luftverkehr; Voraussetzungen der nachträglichen Änderung eines Planfeststellungsbeschlusses aufgrund neuer wissenschaftlicher ErkenntnisseZitiert von 36
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 06.05.2026 – 9 VR 9.26Keine Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts für ein straßenaufsichtliches Einschreiten gegen planabweichende Bauausführung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 06.05.2026 – 9 A 21.24Klage auf teilweise Rücknahme oder Widerruf eines Planfeststellungsbeschlusses zur Nachholung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung
- OVG NRW, 10.02.2026 – 22 D 170/25.AKZitiert von 4
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 5 VerkPBG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.