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Artikel 1 · BT-Drs. 16/54 · S. 30

Zu Artikel 1 (Änderung des Allgemeinen

Zu Artikel 1 (Änderung des Allgemeinen
Eisenbahngesetzes)
Zu Nummer 1 (§ 17 Abs. 1 Satz 1)
Die Vorschrift regelt bislang nur die Zulässigkeit von Vor-
arbeiten zur Vorbereitung der Planung. Da der Planfest-
stellungsbeschluss oder die Plangenehmigung selbst die
Grundlage für die Duldung von Vermessungen und Unter-
suchungen darstellen, ist nach dem Beschluss des Bundes-
verwaltungsgerichts vom 7. August 2002 – 4 VR 9.02 – ein
Rückgriff auf die Vorschrift nach Erlass des Planfeststel-
lungsbeschlusses oder der Plangenehmigung nicht mehr
möglich.
Dies führt zu Problemen bei nicht vollziehbaren Planfest-
stellungsbeschlüssen, bei denen beispielsweise Baugrund-
untersuchungen zur Vorbereitung der Ausschreibungsunter-
lagen nicht mehr durchgeführt werden können. Infolge der
Änderung haben künftig die Eigentümer auch Vorarbeiten
zur Vorbereitung der Baudurchführung zu dulden. Die Bau-
durchführung beruht auf den Planfeststellungs- und den
Baudurchführungsunterlagen.
Zu Nummer 2 (§§ 18 bis 18e)
Zu § 18
Diese Vorschrift entspricht § 18 Abs. 1 in der bislang gülti-
gen Fassung. Der angefügte Satz verdeutlicht, dass grund-
sätzlich die Vorschriften des Zweiten Abschnitts des Fünf-
ten Teils des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes für
das Planfeststellungsverfahren gelten, soweit das Allge-
meine Eisenbahngesetz keine gesonderte Regelung trifft.
Zu § 18a Nr. 1
Als Maßgabe zu § 73 des Verwaltungsverfahrensgesetzes
des Bundes wird angeordnet, in welchen Gemeinden eine
Auslegung erforderlich ist.
Zu § 18a Nr. 2
Mit dieser Regelung wird die verfahrensrechtliche Stellung
der nach § 59 BNatSchG und der im Rahmen des § 60
BNatSchG nach landesrechtlichen Vorschriften anerkannten
Vereine und anerkannten und sonstigen Umweltschutzverei-
nigungen im Anhörungsverfahren bestimmt. Das Verw

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 13.186 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/54, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 134.116–147.302 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.59) +D1D2D3 · Prüfwert 3be904fb5149c164….

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