Rechtsprechung / VG Düsseldorf / 2002
VG Düsseldorf Beschluss vom 24.07.2002 – 8 L 2263/01
ECLI:DE:VGD:2002:0724.8L2263.01.00
VerwaltungsrechtNordrhein-WestfalenVerwaltungsrecht Nordrhein-WestfalenVolltext
Tenor§
Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Beitragsbescheid des Beklagten vom 4. Mai 2001 wird aus den Gründen des Urteils vom 27. Juni 2002 - 8 K 575/02 - hinsichtlich des Antragstellers zu 1) angeordnet; im Übrigen wird der am 21. August 2001 gestellte Aussetzungsantrag abgelehnt.
1Permalink zu Rn. 1recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-duesseldorf/2002-07-24/8-l-2263-01#rd_4
Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Beitragsbescheid des Beklagten vom 4. Mai 2001 wird aus den Gründen des Urteils vom 27. Juni 2002 - 8 K 575/02 - hinsichtlich des Antragstellers zu 1) angeordnet; im Übrigen wird der am 21. August 2001 gestellte Aussetzungsantrag abgelehnt.