nu:legal · recht.nulegal.eu

# Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 24.07.2002 – 8 L 2263/01

ECLI:DE:VGD:2002:0724.8L2263.01.00

## Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Beitragsbescheid des Beklagten vom 4. Mai 2001 wird aus den Gründen des Urteils vom 27. Juni 2002 - 8 K 575/02 - hinsichtlich des Antragstellers zu 1) angeordnet; im Übrigen wird der am 21. August 2001 gestellte Aussetzungsantrag abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens werden der Antragstellerin zu 2) zu einem Drittel und dem Antragsgegner zu zwei Dritteln auferlegt (§§ 154 Abs. 1, 155 Abs. 1 Satz 1 VwGO).

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 19,54 Euro festgesetzt (§§ 13 Abs. 1, 20 Abs. 3 GKG), ein Viertel des für das Hauptsacheverfahren anzusetzenden Betrages.

**Rn. 1**

Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Beitragsbescheid des Beklagten vom 4. Mai 2001 wird aus den Gründen des Urteils vom 27. Juni 2002 - 8 K 575/02 - hinsichtlich des Antragstellers zu 1) angeordnet; im Übrigen wird der am 21. August 2001 gestellte Aussetzungsantrag abgelehnt.

**Rn. 2**

Die Kosten des Verfahrens werden der Antragstellerin zu 2) zu einem Drittel und dem Antragsgegner zu zwei Dritteln auferlegt (§§ 154 Abs. 1, 155 Abs. 1 Satz 1 VwGO).

**Rn. 3**

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 19,54 Euro festgesetzt (§§ 13 Abs. 1, 20 Abs. 3 GKG), ein Viertel des für das Hauptsacheverfahren anzusetzenden Betrages.

---

Zitiervorschlag: Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 24.07.2002 – 8 L 2263/01, ECLI:DE:VGD:2002:0724.8L2263.01.00

Datenquelle: Open Legal Data, abgerufen 09.07.2026

Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0.

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-duesseldorf/2002-07-24/8-l-2263-01

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Fassung. Maßgeblich ist die Fassung des Gerichts.
