Rechtsprechung / VG Aachen / 2012

VG Aachen Urteil vom 11.01.2012 – 9 K 1328/10.A

ECLI:DE:VGAC:2012:0111.9K1328.10A.00

VerwaltungsrechtNordrhein-WestfalenVerwaltungsrecht Nordrhein-WestfalenFachanwälte für Verwaltungsrecht findenVolltext

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Tenor§

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 30. Juni 2010 verpflichtet festzustellen, dass in der Person der Klägerin ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes hinsichtlich Syrien vorliegt.

Die Kosten des gerichtkostenfreien Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils beizutreibenden Betrages abwenden, soweit nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.

Tatbestand§

2Permalink zu Rn. 2recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-aachen/2012-01-11/9-k-1328-10-a#rd_2

Die Klägerin beantragte am 14. April 2009 das Wiederaufgreifen des Asylverfahrens beschränkt auf § 60 Abs. 7 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) mit Blick auf die bei ihr vorliegende paranoide Schizophrenie.

3Permalink zu Rn. 3recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-aachen/2012-01-11/9-k-1328-10-a#rd_3

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) lehnte durch Bescheid vom 30. Juni 2010, per Einschreiben zur Post gegeben am 14. Juli 2010, den Antrag auf Wiederaufgreifen des nach altem Recht ergangenen Bescheides vom 3. April 2001 bezüglich der Feststellung zu § 53 Abs. 1 bis 6 des Ausländergesetzes ab.

4Permalink zu Rn. 4recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-aachen/2012-01-11/9-k-1328-10-a#rd_4

Die Klägerin hat am 28. Juli 2010 Klage erhoben.

6Permalink zu Rn. 6recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-aachen/2012-01-11/9-k-1328-10-a#rd_6

die Beklagte unter Aufhebung des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 30. Juni 2010 zu verpflichten, das Vorliegen von Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 2, 3 sowie 7 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes festzustellen, und

7Permalink zu Rn. 7recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-aachen/2012-01-11/9-k-1328-10-a#rd_7

hilfsweise die Beklagte zu verpflichten, das Vorliegen von Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 5 sowie 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festzustellen.

8Permalink zu Rn. 8recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-aachen/2012-01-11/9-k-1328-10-a#rd_8

Die Beklagte hat schriftsätzlich um Klageabweisung gebeten.

9Permalink zu Rn. 9recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-aachen/2012-01-11/9-k-1328-10-a#rd_9

Die Kammer hat das Verfahren durch Beschluss vom 20. September 2010 auf den Einzelrichter übertragen und durch weiteren Beschluss vom 6. Juni 2011 Prozesskostenhilfe bewilligt.

10Permalink zu Rn. 10recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-aachen/2012-01-11/9-k-1328-10-a#rd_10

Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte sowie der Verwaltungsvorgänge des Bundesamtes.

Entscheidungsgründe§

12Permalink zu Rn. 12recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-aachen/2012-01-11/9-k-1328-10-a#rd_12

Die Klage ist nach dem Hauptantrag begründet.

13Permalink zu Rn. 13recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-aachen/2012-01-11/9-k-1328-10-a#rd_13

Die Klägerin hat einen Anspruch auf Feststellung eines Abschiebungshindernisses nach § 60 Abs. 2 AufenthG mit der Folge, dass sich der Bescheid des Bundesamtes als rechtswidrig erweist (§ 113 Abs. 5 und Abs. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO -)

14Permalink zu Rn. 14recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-aachen/2012-01-11/9-k-1328-10-a#rd_14

Es kann dahinstehen, ob die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 bis 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) für einen Anspruch auf Wiederaufgreifen vorliegen oder ein Wiederaufgreifen gemäß §§ 51 Abs. 5, 48 oder 49 VwVfG nach pflichtgemäßem Ermessen zu erfolgen hat. Denn es liegt eine Ermessenreduzierung aufgrund der Entwicklung in Syrien im Jahr 2011 vor. Für § 60 Abs. 2 AufenthG kann insoweit nichts anderes gelten als für eine Gefahr für Leib oder Leben im Sinne des § 60 Abs. 1 Satz 1 AufenthG.

15Permalink zu Rn. 15recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-aachen/2012-01-11/9-k-1328-10-a#rd_15

Vgl. Funke-Kaiser in Gemeinschaftskommentar zum Asylverfahrensgesetz, II - § 71 Rn. 273 (Stand: Februar 2011)

16Permalink zu Rn. 16recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-aachen/2012-01-11/9-k-1328-10-a#rd_16

Dem Anspruch der Klägerin steht zunächst nicht entgegen, dass diese zur Gruppe der in Syrien registrierten Staatenlosen, der Ajanib, gehört. Unter der Geltung von Art. 2 Abs. 1 und 2 des Rückübernahmeabkommens sowie Art. 5 Abs. 2 b 5. Spiegelstrich des Protokolls zu dessen Durchführung ist jedenfalls für diese Gruppe eine Rückführung nicht ausgeschlossen.

17Permalink zu Rn. 17recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-aachen/2012-01-11/9-k-1328-10-a#rd_17

Vgl. VG Oldenburg , Urteil vom 10. September 2010 - 11 A 1897/09 -, juris; VG Hannover, Beschluss vom 31. Mai 2010 - 2 B 2111/10 -, juris.

18Permalink zu Rn. 18recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-aachen/2012-01-11/9-k-1328-10-a#rd_18

Ferner würde auch eine Erlasslage in Form eines Abschiebestopps ein Absehen von einer Entscheidung zum subsidiären Schutz nach Art. 15 b der (Qualifikations-) Richtlinie 2004/83/EG nicht rechtfertigen.

19Permalink zu Rn. 19recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-aachen/2012-01-11/9-k-1328-10-a#rd_19

Vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 24. Juni 2008 - 10 C 43/07 -, Amtliche Entscheidungssammlung des Bundesverwaltungsgerichts Band 131, 198.

20Permalink zu Rn. 20recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-aachen/2012-01-11/9-k-1328-10-a#rd_20

Im Übrigen ist unmaßgeblich, dass der Antrag im Vorverfahren auf § 60 Abs. 7 AufenthG beschränkt gewesen ist. Denn mit Blick auf die so genannte Anwachsung des unionsrechtlichen Abschiebungsschutzes käme es selbst auf einen auf ein bestimmtes Abschiebungsverbot beschränkten Klageantrag nicht an.

21Permalink zu Rn. 21recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-aachen/2012-01-11/9-k-1328-10-a#rd_21

Vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 8. September 2011 - 10 C 14/10 -, juris.

22Permalink zu Rn. 22recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-aachen/2012-01-11/9-k-1328-10-a#rd_22

Stellte sich die Situation vor Beginn der Demonstrationen und der gewaltsamen Auseinandersetzungen,

23Permalink zu Rn. 23recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-aachen/2012-01-11/9-k-1328-10-a#rd_23

vgl. hierzu Auswärtiges Amt (AA), Reisewarnung Syrien vom 23. August 2011,

24Permalink zu Rn. 24recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-aachen/2012-01-11/9-k-1328-10-a#rd_24

bereits so dar, dass die Abschiebung aus Deutschland und das illegale Verlassen Syriens zu einer (mehrwöchigen) Inhaftierung führen konnte, ist auf der Grundlage der aus der aktuellen Berichterstattung gewonnenen Erkenntnislage beachtlich wahrscheinlich, dass der Klägerin heute wegen illegaler Ausreise, Asylantragstellung sowie längerem Auslandsaufenthalt die Festnahme und damit verbunden die Gefahr von Folter oder anderer unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung droht,

25Permalink zu Rn. 25recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-aachen/2012-01-11/9-k-1328-10-a#rd_25

vgl. VG Lüneburg, Urteil vom 17. November 2011 - 4 A 68/11 -, juris; VG Magdeburg, Urteil vom 13. September 2011 - 9 A 243/10 MD -, VG Stuttgart, Urteil vom 16. September 2011 - A 7 K 4940/10 -, VG Köln, Urteil vom 15. September 2011 - 20 k 5833/10.A -, Leitsätze jeweils nachgewiesen in juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 21. Juli 2011 - 21 K 8505/10.A -, juris,

26Permalink zu Rn. 26recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-aachen/2012-01-11/9-k-1328-10-a#rd_26

Maßgeblich für diese Betrachtungsweise ist das brutale Vorgehen der Armee und der Sicherheitskräfte bei gewaltsamen Auseinandersetzungen im ganzen Land,

27Permalink zu Rn. 27recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-aachen/2012-01-11/9-k-1328-10-a#rd_27

vgl. in diesem Sinne: AA, a.a.O.; AA, Reisewarnung Syrien vom 9. Januar 2012,

28Permalink zu Rn. 28recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-aachen/2012-01-11/9-k-1328-10-a#rd_28

das nach Schätzungen der Vereinten Nationen und internationaler Beobachter mindestens 5.000 Tote zur Folge hat.

29Permalink zu Rn. 29recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-aachen/2012-01-11/9-k-1328-10-a#rd_29

Vgl. Spiegel online vom 9. Januar 2012: "Die Schutzmacht zeigt ihre Waffen" und vom 10. Januar 2012: "Assad belügt die Welt".

30Permalink zu Rn. 30recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-aachen/2012-01-11/9-k-1328-10-a#rd_30

Auch nach Beginn der Beobachtermission der arabischen Liga gab es Tötungen u.a. durch Heckenschützen.

31Permalink zu Rn. 31recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-aachen/2012-01-11/9-k-1328-10-a#rd_31

Vgl. Spiegel online vom 3. Januar 2012: "Blinde Beobachter"; Neue Zürcher Zeitung (NZZ) vom 4. Januar 2012 "Friedensmission droht zu scheitern"; Spiegel online vom 5. Januar 2012: "Hoher Regierungsbeamter rechnet mit Assad ab".

32Permalink zu Rn. 32recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-aachen/2012-01-11/9-k-1328-10-a#rd_32

Zudem wurde von mehr als 70.000 Festnahmen,

33Permalink zu Rn. 33recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-aachen/2012-01-11/9-k-1328-10-a#rd_33

Vgl. NZZ vom 14. September 2011: "Gewalt ohne Ende in Syrien",

34Permalink zu Rn. 34recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-aachen/2012-01-11/9-k-1328-10-a#rd_34

sowie aktueller von 32.000 Inhaftierten berichtet.

35Permalink zu Rn. 35recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-aachen/2012-01-11/9-k-1328-10-a#rd_35

Vgl. Spiegel online vom 6. Januar 2012: "Menschenrechtler werfen Assad Kinderfolter vor".

36Permalink zu Rn. 36recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-aachen/2012-01-11/9-k-1328-10-a#rd_36

Selbst verletzte Personen aus einem Krankenhaus wurden verschleppt.

37Permalink zu Rn. 37recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-aachen/2012-01-11/9-k-1328-10-a#rd_37

Vgl. Bundesamt, Informationszentrum für Asyl und Migration, Briefing Notes vom 12. September 2011, juris.

38Permalink zu Rn. 38recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-aachen/2012-01-11/9-k-1328-10-a#rd_38

Ferner gibt es Berichte über ein Vorgehen der Armee bzw. der Sicherheitskräfte gegen Kinder.

39Permalink zu Rn. 39recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-aachen/2012-01-11/9-k-1328-10-a#rd_39

Vgl. Die Welt online vom 2. Juni 2011: "Syrische Soldaten sollen 13-Jährigen gefoltert haben"; Frankfurter Rundschau vom 3. Juni 2011: "Warum hasst du unsere Kinder?"; Spiegel online vom 6. Januar 2012.

40Permalink zu Rn. 40recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-aachen/2012-01-11/9-k-1328-10-a#rd_40

Bei der Beurteilung, dass ein Vorgehen der syrischen Behörden gegen die Klägerin bei deren Rückkehr beachtlich wahrscheinlich ist, muss auch berücksichtigt werden, dass aus dortiger Sicht eine ausländische Verschwörung für die Unruhen im Land verantwortlich sein soll.

41Permalink zu Rn. 41recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-aachen/2012-01-11/9-k-1328-10-a#rd_41

Vgl. in diesem Zusammenhang Bundesamt, Informationszentrum für Asyl und Migration, Briefing Notes vom 22. August 2011, juris; NZZ vom 11. Januar 2012 "Asad lenkt nicht ein".

42Permalink zu Rn. 42recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-aachen/2012-01-11/9-k-1328-10-a#rd_42

Vor diesem Hintergrund ist derzeit Schutz nach § 60 Abs. 2 AufenthG zu gewähren.

43Permalink zu Rn. 43recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-aachen/2012-01-11/9-k-1328-10-a#rd_43

Die Kostenentscheidung beruht auf §§ 154 Abs. 1, 83 b Abs. 1 AsylVfG, 30 Satz 1 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes.

44Permalink zu Rn. 44recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-aachen/2012-01-11/9-k-1328-10-a#rd_44

Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit folgt aus §§ 167 VwGO in Verbindung mit §§ 708 Nr. 11, 711 der Zivilprozessordnung.