Rechtsprechung / BGH / 4. Strafsenat / 1978

BGH Beschluss vom 13.07.1978 – 4 StR 380/78

4. Strafsenat

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BUNDESGERICHTSHOF 4_StR_380/78 BESCHLUSS 6

in der Strafsache

gegen

Harald B > aus IE, Zeboren am ME 1953 in Kamp,

wegen Diebstahls

-2- 7?

Der 4, Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 3, August 1978 gemäß § 349 Abs. 2 und 4 StPpo einstimmig beschlossen:

Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hagen vom 12, April 1978 im gesamten Strafausspruch mit den Feststellungen aufgehoben,

In diesem Umfang wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des

Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

Die weiter gehende Revision wird verworfen,

Gründe§

Die Strafkammer hat den Angeklagten wegen zweier Diebstähle in besonders schwerem Fall zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt.

Die auf die Verletzung des sachlichen Rechts gestützte Revision des Angeklagten ist, wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 13. Juli 1978 zutreffend dargelegt hat, zum Schuldspruch unbegründet,

Der Strafausspruch Jedoch hält rechtlicher Nachprüfung nicht stand. Die Strafkamner hat strafschärfend gewertet,

daß der Angeklagte bereits einschlägig in Erscheinung getreten und deswegen am 15, Februar 1973 zu einer Jugendstrafe von acht Monaten sowie am 3. Mai 1973 unter Einbeziehung der genannten Strafe zu einer Jugendstrafe von einem Jahr verurteilt worden ist (UA 6, 7, 14). Das war gemäß § 49 Abs. 1 BZRG unzulässig, weil die Eintragung über jene Verurteilung bei Erlaß des angefochtenen Urteils bereits tilgungsreir war (vgl. § 43 Abs. 1, § 44 Abs. 1

Nr. 1 Buchst, c,§ 45 Abs, 1, § 34 BZRG). Es ist nicht auszuschließen, daß dieser Fehler das Strafmaß zum Nachteil des Angeklagten beeinflußt hat. Damit war der gesamte Straf. ausspruch aufzuheben,

Salger Spiegel RiBGH Hürxthal ist infolge Urlaubs an der Unterschriftsleistung verhindert,

Salger Ruß Maier