Rechtsprechung / BGH / 4. Strafsenat / 1974
BGH Beschluss vom 07.11.1974 – 4 StR 496/74
4. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
Zitiert 1 Entscheidungen 7 zitierte Normen Als PDF speichern
_ BUNDESGERICHTSHOF
4 StR 196/74 BESCHLUSS . in der Strafsache
gegen
den Kraftfahrer Reinhard S gm su: Emm, dort geboren am EEE 1935, u |
wegen sexuellen Mißbrauchs einer Widerstandsunfähigen
Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf
Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung
des Beschwerdeführers am 7. November 1974 gemäß § 349 Abs. 2 StPO beschlossen:
Die Revision des. Angeklagten gegen das. ‚Urteil des Landgerichts Münster (Westf. i
vom 17. Mai 1974 wird verworfen.
"Der Angeklagte hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. |
Gründe§
_ Die Nachprüfung des Urteils hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.
Die Strafkammer hat zwar zu Unrecht (nur) eine vollendete Mißbrauchshandlung nach § 179 Abs. 1 Nr. 1 StGB (nF) angenommen; der festgestellte Sachverhalt erfüllt vielmehr den qualifizierten Tatbestand eines versuchten Verbrechens des Mißbrauchs einer widerstandsunfähigen Frau zum außerehelichen Beischlaf nach § 179 Abs. 2 StGB (nF).
Die Strafkammer hat auch übersehen, daß die Straf-
bestimmung des § 179 StGB erst durch das Vierte Gesetz zur Reform des Strafrechts vom 23. Novenber 1973, also nach der am 8. November 1972 begangenen Tat in das Strafgesetzbuch eingeführt - worden ist, die Tat des Angeklagten also nur bestraft werden konnte, wenn sie auch zur. Zeit ihrer
- 3 -
"Begehung unter Strafe gestellt war (§ 2 Abs. 1 StGB). Das ist indessen der Fall gewesen: Nach § 176 Abs. 1 Nr. 2 StGB (aF) war der Mißbrauch einer willenlosen ‚Frau zum außerehelichen Beischlaf mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bedroht und damit auch der Versuch dieses Verbrechens strafbar (§§ 1 Abs. 1, 43 StGB). Dadurch, daß die Strafkammer den Angeklagten nicht nach § 179 Abs. 2, 8§ 43, 44 StGB, sondern nach der in jedem Falle für ihn günstigeren u Strafbestimmung des § 179 Abs. 1 Nr. 1 StGB verurteilt hat, kann dieser nicht beschwert sein.
Schmidt Börtzler | Spiegel
Hürxthal ° ° Buddenberg