Gesetze / Landesrecht Hessen / 350-102

Gesetz zur Bildung von Gremien zur Verbesserung der sektorenübergreifenden Versorgung

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2017 Nr. 29, vom 18.12.2017, verkündet am 27.12.2017 · Stand: 06.10.2022 · letzte Änderung: Gesetz vom 24.09.2022

Tritt nach seinem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2029 außer Kraft.

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. Erster Teil · Bildung eines Gemeinsamen Landesgremiums nach § 90a Abs. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
  2. § 1 Bildung des Gemeinsamen Landesgremiums
  3. § 2 Aufgaben
  4. § 3 Vorsitz, Mitglieder, Stimmrecht
  5. § 4 Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung
  6. § 5 Kosten
  7. Zweiter Teil · Gesundheitskonferenzen
  8. § 6 Bildung von Gesundheitskonferenzen
  9. § 7 Aufgaben der Gesundheitskonferenzen
  10. § 8 Mitglieder, Vorsitz, Stimmrecht
  11. § 9 Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung
  12. § 10 Kosten
  13. § 11 Inkrafttreten

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.