Gesetze / Landesrecht Hessen / 34-66

Verordnung zur Ausführung des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGGAV)

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2010 Nr. 19, vom 29.10.2010, verkündet am 25.11.2010 · Stand: 04.12.2014 · letzte Änderung: Verordnung vom 21.11.2014

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. Erster Teil · Zugänglichmachung von Dokumenten für blinde, sehbehinderte und taubblinde Menschen im Verwaltungsverfahren
  2. § 1 Anwendungsbereich und Anlass
  3. § 2 Geeignete Formen der Zugänglichmachung
  4. § 3 Umfang des Anspruchs auf Zugänglichmachung
  5. § 4 Zeitpunkt der Zugänglichmachung
  6. § 5 Kosten
  7. Zweiter Teil · Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren
  8. § 6 Anwendungsbereich und Anlass
  9. § 7 Geeignete Kommunikationshilfen
  10. § 8 Umfang des Anspruchs auf Kommunikationshilfen
  11. § 9 Art und Weise der Bereitstellung von Kommunikationshilfen
  12. § 10 Vergütung, Entschädigung
  13. Dritter Teil · Schlussvorschriften
  14. § 11 Aufhebung bisherigen Rechts
  15. § 12 Inkrafttreten
  16. Anlage (zu § 10)

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.