Gesetze / Landesrecht Hessen / HessBGGAV
HessBGGAVDritter Teil
Schlussvorschriften
§ 12 Inkrafttreten
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2010 Nr. 19 · Stand: 04.12.2014
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.