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HessBGGAV

Anlage (zu § 10)

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2010 Nr. 19 · Stand: 04.12.2014

1. Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher sowie Kommunikationshelferinnen und Kommunikationshelfer nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a bis c (kommunikationsunterstützende Personen) erhalten als Vergütung

a) ein Entgelt in Höhe von

aa) 37,50 Euro je angefangene 30 Minuten Dolmetschzeit bei nachgewiesener abgeschlossener Berufsausbildung für das ausgeübte Tätigkeitsfeld,

bb) 24 Euro je angefangene 30 Minuten Dolmetschzeit ohne nachgewiesene abgeschlossene Berufsausbildung für das ausgeübte Tätigkeitsfeld,

b) eine Pauschale für entstandene Fahrt- und Wartezeiten bei einer einfachen Wegstrecke zwischen Wohnort und Einsatzort:

aa) von bis zu 50 Kilometern in Höhe von 46 Euro,

bb) von bis zu 70 Kilometern in Höhe von 59 Euro,

cc) von bis zu 90 Kilometern in Höhe von 72 Euro,

dd) von bis zu 100 Kilometern in Höhe von 85 Euro,

ee) von bis zu 150 Kilometern in Höhe von 98 Euro,

ff) bei mehr als 150 Kilometern in Höhe von 150 Euro,

c) Fahrtkosten und Wegstreckenentschädigung in entsprechender Anwendung des Hessischen Reisekostengesetzes vom 9. Oktober 2009 (GVBl. I S. 397),

d) eine Ausfallentschädigung anstelle der Vergütung nach Buchst. a bis c im Falle einer Terminverlegung in Höhe von

aa) 75 Euro bei nachgewiesener abgeschlossener Berufsausbildung für das ausgeübte Tätigkeitsfeld,

bb) 48 Euro ohne nachgewiesene abgeschlossene Berufsausbildung für das ausgeübte Tätigkeitsfeld,

wenn die Terminverlegung der kommunikationsunterstützenden Person oder der oder dem Berechtigten, wenn diese oder dieser die kommunikationsunterstützende Person selbst bereitstellt, nicht mindestens einen Tag vorher mitgeteilt wurde.

2. Personen nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d erhalten für ihren Einsatz auf Antrag eine pauschale Entschädigung von 30 Euro.

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.

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