Gesetze / Landesrecht Hessen / 323-161

Hessische Verordnung über die Gewährung von Leistungsanreizen und zur Anerkennung besonderer Leistungen (Hessische Leistungsanreizeverordnung – HLAnreizV)

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2015 Nr. 30, vom 07.12.2015, verkündet am 14.12.2015 · Stand: 28.05.2026 · letzte Änderung: Verordnung vom 20.05.2026

Tritt nach ihrem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2030 außer Kraft.

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Geltungsbereich
  2. § 2 Leistungsanreize
  3. § 3 Leistungsstufe
  4. § 4 Leistungsprämie
  5. § 5 Leistungszulage
  6. § 6 Leistungsbezogener Sonderurlaub
  7. § 7 Vergabemöglichkeiten
  8. § 8 Teamregelungen
  9. § 9 Ausschluss- und Konkurrenzregelungen
  10. § 10 Verfahren
  11. § 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.