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HLAnreizV

§ 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2015 Nr. 30 · Stand: 28.05.2026

Tritt nach ihrem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2030 außer Kraft.

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2015 in Kraft. Abweichend von Satz 1 tritt § 10 am Tage nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2030 außer Kraft.

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.

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