Gesetze / Landesrecht Hessen / 24-50

Hessisches Ausführungsgesetz zum Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (PsychPbGHAG)

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2016 Nr. 12, vom 15.09.2016, verkündet am 28.09.2016 · Stand: 23.12.2025 · letzte Änderung: Gesetz vom 16.12.2025

Tritt nach seinem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2028 außer Kraft.

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Anerkennung von psychosozialen Prozessbegleiterinnen und psychosozialen Prozessbegleitern
  2. § 2 Anerkennung in einem anderen Bundesland
  3. § 3 Antrag
  4. § 4 Nebenbestimmungen
  5. § 5 Mitteilungs- und Nachweispflichten, Widerruf der Anerkennung
  6. § 6 Pflicht zur Verschwiegenheit und Verpflichtung
  7. § 7 Verzeichnis
  8. § 8 Zuständigkeit
  9. § 9 Verordnungsermächtigung
  10. § 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.