Gesetze / Landesrecht Hessen / PsychPbGHAG
PsychPbGHAG§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2016 Nr. 12 · Stand: 23.12.2025
Tritt nach seinem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2028 außer Kraft.
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. Abweichend von Satz 1 tritt § 9 am Tag nach der Verkündung in Kraft. Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.