Gesetze / Landesrecht Hessen / PsychPbGHAG
PsychPbGHAG§ 7 Verzeichnis
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2016 Nr. 12 · Stand: 23.12.2025
Tritt nach seinem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2028 außer Kraft.
Die für die Anerkennung nach § 1 zuständige Behörde führt für das Land Hessen ein Verzeichnis der anerkannten psychosozialen Prozessbegleiterinnen und psychosozialen Prozessbegleiter.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.