Gesetze / VO (EU) 2018/389 · CELEX 02018R0389-20230912
Delegierte Verordnung (EU) 2018/389 der Kommission vom 27. November 2017 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für eine starke Kundenauthentifizierung und für sichere offene Standards für die Kommunikation
39 Normen · 10 zitierende Entscheidungen · Änderungen
Meistzitierte Normen
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Art 1 Gegenstand
- Art 2 Allgemeine Anforderungen an die Authentifizierung
- Art 3 Überprüfung der Sicherheitsmaßnahmen
- Art 4 Authentifizierungscode
- Art 5 Dynamische Verknüpfung
- Art 6 Anforderungen an die Elemente der Kategorie Wissen
- Art 7 Anforderungen an die Elemente der Kategorie Besitz
- Art 8 Anforderungen an Geräte und Software in Verbindung mit Elementen der Kategorie Inhärenz
- Art 9 Unabhängigkeit der Elemente
- Art 10 Zugriff auf Zahlungskontoinformationen direkt beim kontoführenden Zahlungsdienstleister
- Art 10a Zugriff auf Zahlungskontoinformationen über einen Kontoinformationsdienstleister
- Art 11 Kontaktlose Zahlungen an der Verkaufsstelle
- Art 12 Unbeaufsichtigte Terminals für Nutzungsentgelte und Parkgebühren
- Art 13 Vertrauenswürdige Empfänger
- Art 14 Wiederkehrende Zahlungsvorgänge
- Art 15 Überweisungen zwischen Konten, die von derselben natürlichen oder juristischen Person gehalten werden
- Art 16 Kleinbetragszahlungen
- Art 17 Von Unternehmen genutzte sichere Zahlungsprozesse und -protokolle
- Art 18 Transaktionsrisikoanalyse
- Art 19 Berechnung der Betrugsraten
- Art 20 Aufhebung von Ausnahmen aufgrund der Transaktionsrisikoanalyse
- Art 21 Überwachung
- Art 22 Allgemeine Anforderungen
- Art 23 Erstellung und Übertragung von Sicherheitsmerkmalen
- Art 24 Verknüpfung des Zahlungsdienstnutzers
- Art 25 Bereitstellung von Sicherheitsmerkmalen, Authentifizierungsgeräten und Software
- Art 26 Verlängerung der personalisierten Sicherheitsmerkmale
- Art 27 Vernichtung, Deaktivierung und Widerruf
- Art 28 Anforderungen an die Identifizierung
- Art 29 Rückverfolgbarkeit
- Art 30 Allgemeine Anforderungen an Zugangsschnittstellen
- Art 31 Zugangsschnittstellenoptionen
- Art 32 Anforderungen an eine dedizierte Schnittstelle
- Art 33 Notfallmaßnahmen für eine dedizierte Schnittstelle
- Art 34 Zertifikate
- Art 35 Sicherheit von Kommunikationssitzungen
- Art 36 Datenaustausch
- Art 37 Überprüfung
- Art 38 Inkrafttreten