Gesetze / VO (EU) 2018/389

VO (EU) 2018/389

Art 14 Wiederkehrende Zahlungsvorgänge

Stand: 02.10.2026

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2018-389/14#abs-1 (1) Zahlungsdienstleister müssen eine starke Kundenauthentifizierung verlangen, wenn ein Zahler eine Serie wiederkehrender Zahlungsvorgänge mit demselben Betrag und demselben Zahlungsempfänger erstellt, ändert oder erstmals auslöst.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2018-389/14#abs-2 (2) Sind die allgemeinen Anforderungen an die Authentifizierung erfüllt, dürfen Zahlungsdienstleister bei Auslösen aller nachfolgenden Zahlungsvorgänge, die in eine Serie von Zahlungsvorgängen gemäß Absatz 1 eingeschlossen sind, von der Vorgabe einer starken Kundenauthentifizierung absehen.

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