Art 7 Anforderungen an die Elemente der Kategorie Besitz
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2018-389/7#abs-1 (1) Die Zahlungsdienstleister ergreifen Maßnahmen zur Minderung des Risikos, dass die in die Kategorie Besitz fallenden Elemente der starken Kundenauthentifizierung von Unbefugten verwendet werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2018-389/7#abs-2 (2) Für die Verwendung dieser Elemente durch den Zahler sind Maßnahmen zu treffen, um ihre Nachbildung zu verhindern.