Gesetze / VO (EU) 2018/389

VO (EU) 2018/389

Art 7 Anforderungen an die Elemente der Kategorie Besitz

Stand: 02.10.2026

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2018-389/7#abs-1 (1) Die Zahlungsdienstleister ergreifen Maßnahmen zur Minderung des Risikos, dass die in die Kategorie Besitz fallenden Elemente der starken Kundenauthentifizierung von Unbefugten verwendet werden.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2018-389/7#abs-2 (2) Für die Verwendung dieser Elemente durch den Zahler sind Maßnahmen zu treffen, um ihre Nachbildung zu verhindern.

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