Art 6 Anforderungen an die Elemente der Kategorie Wissen
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2018-389/6#abs-1 (1) Die Zahlungsdienstleister ergreifen Maßnahmen zur Minderung des Risikos, dass die in die Kategorie Wissen fallenden Elemente der starken Kundenauthentifizierung von Unbefugten aufgedeckt oder diesen gegenüber offengelegt werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2018-389/6#abs-2 (2) Für die Verwendung dieser Elemente durch den Zahler sind risikomindernde Maßnahmen zu treffen, um ihre Offenlegung gegenüber Unbefugten zu verhindern.